Das bestehende Altersvorsorge-System
Säulen- und Schichtenmodell
Durch die vielen Änderungen und Reformen ist das Thema Altersvorsorge komplex und schwierig geworden. Der Vorteil ist jedoch, dass für jeden ein individuelles Altersvorsorge-Konzept realisierbar ist. Alle äußeren Einflüsse wie Berufsstand, Familienstand und Einkommenshöhe können bei einer gelungenen Planung mit einbezogen werden. Ob nun eine gesetzliche Rente, eine betriebliche Altersversorgung oder eine private Vorsorge ausreichend und die richtige Wahl ist, muss im Einzelfall festgestellt werden.
Es gibt 3 Vorsorge-Säulen in Deutschland: Die gesetzlichen Rentenversicherung, die betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge. Seit der Reform im Jahr 2005 haben die Säulen aber ausgedient und wurden durch das neue Schichtenmodell abgelöst.
Die 3 Schichten sind:
1. Schicht: Gesetzliche Rente, berufsständische Versorgung, Rürup-Rente
2. Schicht: betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente
3. Schicht: Lebensversicherung, Rentenversicherung, Banksparpläne, Fonds
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Die nachgelagerte Besteuerung
Mit Einführung des neuen Alterseinkünftegesetzes zum 1.1.2005 wurde die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Das heißt, dass Rentenleistungen nicht versteuert werden, wenn die Beiträge aus bereits versteuerten Einkommen gezahlt wurden, also aus dem Nettoeinkommen. Im Gegenschluss heisst das aber, dass Renten versteuert werden, die aus steuerlich abzugsfähigen Beiträgen resultieren. Dies war bisher bei der Riester-Rente sowie bei der betrieblichen Altersversorgung ohnehin schon der Fall.
Die Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rente und den berufsständischen Versorgungswerken werden seit 2005 höher versteuert. Renten mit Beginn im Jahr 2005 sind zu 50 % steuerpflichtig. Dies betrifft auch Renten, die vor 2005 begannen. Die Steuerpflicht steigt von 2005 bis 2020 um 2 %-Punkte pro Jahr und ab 2020 um einen Prozentpunkt, sodass in 2040 100 % erreicht werden. Allerdings bleibt der steuerpflichtige Anteil gemäß dem Prozentsatz von dem Jahr des Rentenbeginns gleich. Bei Ruhestandsbeginn z.B. in 2007 sind 54% der Rente steuerpflichtig. Der Rentenempfänger ist dann in der so genannten "54-Prozent-Kohorte".
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Die Steuerersparnis
Auch wenn die nachgelagerten Besteuerung zunächst für viele negativ behaftet war, kann man heute doch ein paar positive Effekte erkennen. Für den Einzelnen kann es zu einer beachtlichen Steuerersparnis kommen. Vor Bezug der Rente kann man so kräftig Steuern sparen. Insbesondere bei Arbeitnehmern sind bis zu 200 EUR und bei freiberuflich Tätigen bis zu 750 EUR im Monat möglich.
Durch das Alterseinkünftegesetz ist nicht nur die Besteuerung der Rentenbezüge, sondern auch die Absetzbarkeit der Beiträge neu geregelt worden. Mit Beginn des Rentenbezugs müssen die Leistungen versteuert werden. Doch vorher können die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, in ein berufsständisches Versorgungswerk oder auch in die Rürup-Rente steuerlich geltend gemacht werden. Die geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen sind ab dem Jahr 2005 beginnend mit einem Prozentsatz von 60 % und bis 2025 auf 100 % jährlich um 2%-Punkte ansteigend abziehbar. Dabei wird auch der Arbeitgeber-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung hinzuaddiert, auch wenn er steuerfrei ist.
Diese Ersparnis aus den Altersvorsorgeaufwendungen ergibt sich allein aus den Beiträgen zur gesetzlichen Rente. Bei Beamten ist deshalb diese Steuerersparnis nicht vorhanden. Bei Selbstständigen ebenfalls nicht, außer bei freiberuflich Tätigen, die in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Zwar muss die Rente später versteuert werden, doch wer frühzeitig seine monatliche Steuerersparnis bis zum Rentenbeginn anlegt, erzielt dennoch einen erheblichen Vorteil.
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