Betriebliche Altersvorsorge
Durch die betriebliche Altersversorgung kann der Arbeitnehmer eine staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge aufbauen. Dabei können die Beiträge durch den Arbeitgeber und / oder durch den Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) fließen.
In der Einzahlungsphase fallen keine Steuern und Sozialabgaben auf die entrichteten Beiträge an. So entsteht in den meisten Fällen ein finanzieller Vorteil gegenüber der rein privaten Geldanlage. Zudem ist die betriebliche Altersvorsorge vor staatlichem Zugriff geschützt.
Fünf Wege der betrieblichen Altersvorsorge sind gesetzlich erlaubt: Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und Pensionszusage.
In der Einzahlungsphase fallen keine Steuern und Sozialabgaben auf die entrichteten Beiträge an. So entsteht in den meisten Fällen ein finanzieller Vorteil gegenüber der rein privaten Geldanlage. Zudem ist die betriebliche Altersvorsorge vor staatlichem Zugriff geschützt.
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