Beitragsaspekte
Beitragszahlung
In der Lebensversicherung sind die Beiträge Jahresbeiträge, auch wenn sie auf Antrag des VN in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten entrichtet werden. Üblich ist die Zahlung laufender Beiträge bis zum Ende der Versicherungsdauer, längstens bis zum Ableben der versicherten Person. Teilweise werden auch Einmalbeitragszahlungen vorgesehen, wobei diese in voller Höhe bei Vertragsabschluss zu leisten sind. Hierbei sind steuerliche Probleme zu berücksichtigen.
Lebensversicherungen mit Beitragsvorauszahlungen also sog. Depotbeitragsversicherungen haben zunehmend an Bedeutung gewonnen. Hier wird bei der Lebensversicherung mit laufender Beitragszahlung der Gesamtbeitrag für mehrere Jahre oder für die gesamte Versicherungsdauer im Voraus auf ein Beitragsdepot eingezahlt; dieses Depot wird verzinst und aus dem Depot werden die jährlich fälligen Beiträge entnommen. Die typische Vertragskonstellation "fünf plus sieben gleich zwölf" bedeutet fünfjährige Beitragsentrichtung, zusätzliche siebenjährige Vertragsdauer und Gesamtvertragsdauer zwölf Jahre zur Erzielung der steuerlichen Bevorzugung.
Lebenslange Todesfallversicherungen werden als Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer angeboten, wobei nach Erreichen z. B. des 60. Lebensjahres die Versicherung mit voller Versicherungssumme beitragsfrei weitergeführt wird. Auch Risikolebensversicherungen mit fallender Summe und gleich bleibendem Beitrag enden hinsichtlich ihrer Beitragszahlungsdauer vor dem Ende der Vertragsdauer. Eine verkürzte Beitragszahlungsdauer kann auch in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vorgesehen sein.
Die Beitragsfreistellung sorgt dafür, dass beispielsweise beim Eintritt des Berufsunfähigkeitsfalles der Gesamtvertrag mit dem versicherten Haupttarif beitragsfrei gestellt wird und dies für die restliche Leistungsdauer der Zusatzversicherung. In der Pflegerentenversicherung entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung, solange ein Anspruch auf die Pflegerente besteht oder ruht.
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Beitragsanpassung
Durch die sog. Beitragsanpassungsklausel können Risiko- und Kostenänderungen während der Vertragslaufzeit ausgeglichen werden.
Eine Beitragserhöhung ist möglich, wenn eine verlustbringende Häufung von Versicherungsfällen eingetreten ist. Diese Häufung muss aber die Folge einer Änderung der Verhältnisse seit Abschluss der Versicherung und die Beitragserhöhung zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge erforderlich sein. Eine solche Beitragsanpassungsklausel findet sich in den Bedingungen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, in der Pflegerentenversicherung und der Pflegerenten-Zusatzversicherung, der Dread-Disease-Versicherung. Der unabhängige Treuhänder ist für die Genehmigung der Beitragsanpassung zuständig.
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Beitragsveränderung
Änderungsvereinbarungen wie Stundung, Teilstundung, Ruhen des Vertrages, Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungssumme und Rückkauf haben Auswirkungen auf die weitere Beitragsentrichtung.
Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit kann der Versicherer die Prämienzahlung stunden, wenn aus der Versicherung bereits ein entsprechender Rückkaufswert vorhanden ist, und zwar solange dieser für die Deckung der fälligen Prämien ausreicht.
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Planmäßige Beitragserhöhung / Dynamikvereinbarung
Dynamik bedeutet planmäßige Erhöhung der Versicherungsleistungen und Beiträge ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die sog. dynamische Lebensversicherung wird zum Teil auch Aufbauversicherung, Anpassungsversicherung, Wachstums- oder Zuwachsversicherung genannt - wie auch immer, die Anpassung kann für den Todes- und Erlebensfall, für Risiko- und Rentenversicherungen sowie für die Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden, wobei ein gesonderter Beitrag nicht zu entrichten ist.
Ziel der Dynamik ist es, die Versicherungsleistungen während der gesamten Vertragslaufzeit wertmäßig zu erhalten. Somit soll Geldentwertung und inflationären Tendenzen entgegengewirkt werden. Gleichzeitig kann bei steigender Einkommensentwicklung durch die Anpassung der Versicherungsleistungen die Sicherung des individuellen Lebensstandards und der individuellen Bedürfnisse Rechnung getragen werden.
Als Anpassungsmöglichkeiten werden angeboten:
Erhöhung des Beitrags oder der Summe/Rente um einen absoluten Betrag oder einen Prozentsatz
Bezug des Prozentsatzes auf den Anfangsbeitrag
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Höhe des LV-Beitrages
Für die Beitragsermittlung in der Lebensversicherung sind mehrere Einflussfaktoren relevant. Geschlecht, Eintrittsalter, Versicherungsdauer, Leistungsdauer, individueller Gesundheitszustand, individuelle berufliche Risiken, sonstige Zusatzrisiken, Höhe der Versicherungssumme bzw. der versicherten Rente, Höhe der Todesfallabsicherung, Einschluss von Zusatzversicherungen wie BUZ oder UZV, Rabattierung und Kollektivnachlässe, Art und Form der Lebensversicherung sowie Zahlungsweise.
Grundsätzlich gelten dabei folgende Aussagen:
Je höher das Eintrittsalter, desto höher die Beiträge
Je länger die Versicherungsdauer, desto höher die Beiträge
Je schlechter der Gesundheitszustand, desto unwahrscheinlicher ist die Versicherbarkeit
Bei versicherbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen können Risikobeitragszuschläge vereinbart
werden
Höhere berufliche oder sonstige Risiken führen in der Regel zu Beitragszuschlägen
Aus der längeren Lebenserwartung der Frauen resultiert ein niedrigerer Beitrag
Je höher das Eintrittsalter einer Frau, desto höher ist der relative Beitragsvorteil gegenüber Männern
Nichtraucher erhalten bei einigen Versicherern günstigere Beiträge als Raucher
Sofortüberschussanteilsverrechnung führt zu einer deutlichen Reduzierung des Zahlbeitrages, wobei
allerdings die Höhe des Sofortrabattes ein nicht garantierter Wert ist und schwanken kann
Zuschläge für unterjährige Zahlungsweise entsprechen einem Effektivzins von ca. 10 Prozent
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Beitragskalkulation
Der Lebensversicherungsbeitrag setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die jeweils ihre eigene Bedeutung haben. Es sind dies der Risikobeitrag, der Sparbeitrag und die Kostenanteile.
Der Risikobeitrag ist die Leistung des Versicherungsnehmers, die er in erster Linie für die Allgemeinheit aufbringt. Zwar bezieht sich die Höhe dieses Beitrages auf sein eigenes Risiko, doch wird seine Zahlung benötigt, wenn entsprechende Versicherungsfälle innerhalb der Versichertengemeinschaft eingetreten sind. Dies können Sterbefall, Heirat, Unfall oder Berufsunfähigkeitsrisiko sein. Erweist es sich, dass die Kalkulation des Risikobeitrags zu vorsichtig war, d. h. die Gesamtleistung des Versicherers für derartige Versicherungsfälle niedriger als angesetzt, dann ergibt sich ein Überschuss, der dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Überschussbeteiligung gutzubringen ist.
Sparbeiträge sind dann zu zahlen, wenn eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen wurde, wenn also gemäß dem Versicherungsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Leistung erbracht werden soll. Diese Leistung wird durch die verzinsliche Ansammlung der Sparbeiträge angespart, wobei für die Verzinsung der jeweilige Rechnungszins maßgebend ist, also nicht der tatsächlich erzielte Kapitalertrag. Ist dieser allerdings höher, so wird der entstehende Überschuss dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Überschussbeteiligung gutgeschrieben. Das aus den verzinsten Sparbeiträgen gebildete Guthaben wird als Deckungskapital bezeichnet, während die Summe der Deckungskapitalien aller Versicherungen als Deckungsrückstellung bezeichnet wird.
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