Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung

Was ist die Überschussbeteiligung?


Die Höhe der Ablaufleistung zum Vertragsende wird ausschlaggebend von der Gewinnbeteiligung oder Überschussbeteiligung beeinflusst. Die Beitragskalkulation sieht in der Regel erhebliche Sicherheitszuschläge vor, die bei den Versicherern zu Überschüssen führen und den Versicherungsnehmern größtenteils in Form einer Überschussbeteiligung gutgeschrieben werden. Diese müssen nach den Bestimmungen des Geschäftsplans für die Überschussbeteiligung zeitnah und verursachungsgerecht an die Versicherungsnehmer weitergegeben werden.

Der Überschuss ergibt sich je Geschäftsjahr aus dem sog. Risikoergebnis, dem Kostenergebnis, dem Ergebnis der Kapitalanlagen sowie aus dem Storno (vorzeitiger Abgang von Verträgen), der Rückversicherung und sonstigen Positionen wie z. B. den Steuern.

Das Ergebnis aus den Kapitalanlagen resultiert aus der Gegenüberstellung des tatsächlichen Ertrages aus Kapitalanlagen und den rechnungsmäßigen Zinsen. Dieses Ergebnis ist normalerweise die Hauptüberschussquelle in der Lebensversicherung, was auf hohe, über dem Rechnungszinsfuß von 2.25 Prozent bzw. 2.75 Prozent liegende Kapitalmarktzinsen sowie auf die Dominanz von Lebensversicherungstarifen mit Sparanteilen und Kapitalbildung zurückzuführen ist.

Die Form der Überschussbeteiligung erfolgt in der Regel als jährlicher Überschussanteil und unter bestimmten Voraussetzungen als Schlussüberschussanteil bei Beendigung des Versicherungsvertrages. Zusätzlich zu den Überschussanteilen wird manchmal auch ein Todesfallbonus gewährt, eine Versicherungsleistung, die nur im Todesfall zur Auszahlung kommt.

Wertsteigerungen aus den Kapitalanlagen führen zur Bildung stiller Reserven. Diese stellen somit keinen bewertbaren Überschuss des Versicherers dar, denn von einem zählbaren Überschuss spricht man erst, wenn er auch realisiert ist. Die höher bewertete Kapitalanlage muss veräußert werden, damit die Differenz zwischen Veräußerungsertrag und der letzten Bewertung als Überschuss ausgewiesen werden kann. Die realisierten stillen Reserven sind für den Versicherer Erträge aus dem Abgang von Kapitalanlagen. Seit dem Geschäftsjahr 1997 sind im Anhang zur Bilanz alle Kapitalanlagen mit Ausnahme der Immobilien mit ihrem Zeitwert anzugeben. Vom Geschäftsjahr 1999 an gilt dies auch für Immobilien. Damit sollen die Geschäftsberichte transparenter werden, was bereits zu dem Ausweis der stillen Reserven in Ratings und Rankings geführt hat. Insofern ist die Höhe der stillen Reserven zu einem weiteren Beurteilungskriterium geworden.

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Überschussverwendungssysteme


Nachfolgend sollen die wichtigsten Überschussverwendungssysteme kurz charakterisiert werden.

Die verzinsliche Ansammlung der Überschussanteile in der Kapitallebensversicherung beinhaltet eine Sparkapitalbildung, wobei die zugeteilten Überschussanteile angespart, verzinst und bei Beendigung des Versicherungsvertrages zusammen mit den garantierten Leistungen ausgezahlt werden. Die Höhe des Ansammlungszinssatzes ist von der durchschnittlichen Verzinsung der Kapitalanlagen abhängig. Zum Ablauftermin des Vertrages wird zusätzlich ein Schlussüberschussanteil ausgeschüttet und so die Ablaufleistung erhöht.

Beim Bonussystem wird die Versicherungssumme um die zusätzliche beitragsfreie Summe erhöht. Bei Eintritt des Versicherungsfalls oder bei Ablauf des Versicherungsvertrages wird die Versicherungssumme aus den vorher vereinbarten Leistungen durch Einzahlung der Prämien und den bis dahin erzielten Boni addiert. Damit ist die Leistung bei Tod deutlich höher als bei der Variante der verzinslichen Ansammlung. Die Ablaufleistung dagegen ist aus dem selben Grunde etwas geringer.

Die Barauszahlung der jährlich entstehenden Überschussanteile kann zum Fälligkeitstermin in jedem Jahr vorgenommen werden. Aufgrund der zu zahlenden Kapitalertragsteuer für ausgezahlte Überschussanteile ist seit 1974 die Bedeutung der Barauszahlung erheblich gesunken.

Die Anrechnung der Überschussanteile auf die laufenden Beiträge (Sofortüberschussverrechnung) wird insbesondere bei Risikolebensversicherungen angewendet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die angerechneten Überschussanteile die Beitragsaufwendungen, die steuermindernd geltend gemacht werden können, verringern. Die Anwendung bei der Risikolebensversicherung erfolgt zumeist, da diese nicht mit einem Sparvorgang verbunden ist. Die sofort verrechneten Überschussanteile gelten allerdings jeweils nur für das laufende und das folgende Geschäftsjahr und bleiben nur so lange in der jeweiligen Höhe erhalten, bis sie neu festgesetzt werden. Dies bedeutet, dass der Nettobeitrag variabel ist und nicht über die gesamte Laufzeit als fest angesehen werden kann.

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Die Rendite der Lebensversicherung


Beim Abschluss von kapitalbildenden Lebensversicherungen, aber auch bei aufgeschobenen Rentenversicherungen wird vielfach fast ausschließlich auf das unbekannte, mögliche Ergebnis der Sparleistung, also die prognostizierte, nicht garantierte Ablaufleistung abgestellt. Vergleiche haben in der Vergangenheit zumeist auf die Erlebensfallrendite abgestellt, also das in einen Jahresprozentsatz umgerechnete Verhältnis der tatsächlichen oder zu erwartenden Leistung des Lebensversicherers zum Gesamtbeitragsaufwand des Versicherungsnehmers. Diese Ergebnisse werden oftmals mit Renditen anderer Kapitalanlagen verglichen, wobei gewisse Prämissen erforderlich sind:

  • Lebensversicherungsbeitrag Mit dem Lebensversicherungsbeitrag wird in der Regel auch Versicherungsschutz eingekauft, der bei
       Zusatzversicherungen zum Teil ganz erheblich ins Gewicht fallen kann.
  • Versicherungsschutz Keiner kann sicher sein, ob dieser Versicherungsschutz nicht mehr oder weniger früh in Anspruch
       genommen werden muss.
  • Kapitalertragsteuer Bei der Lebensversicherung fällt im Allgemeinen keine Kapitalertragsteuer an, wie es bei anderen
       Kapitalanlagen in der Regel der Fall ist.

Unter der Bruttorendite wird die Rendite vor Steuern verstanden, die Nettorendite ist die verbleibende Rendite nach Steuern.

Einflussfaktoren auf die Erlebensfallrendite einer gemischten Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall sind:

  • Eintrittsalter Eintrittsalter
  • Vertragsdauer Vertragsdauer
  • Geschlecht Geschlecht der versicherten Person
  • Tarifliche Besonderheiten Tarifliche Besonderheiten
  • Form der Beitragszahlung Form der Beitragszahlung

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