Beitragsaspekte

Erhöhungsoption


Sind versicherte Person und Versicherungsnehmer identisch, so kann ohne ein besonderes Ereignis alle fünf Jahre ein zusätzlicher Todesfallschutz in bestimmter Höhe ohne erneute Gesundheitsprüfung abgesichert werden.

Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung einer selbstständigen Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung, Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B. maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr als um 100 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme erhöht werden.

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Teilrentenoption


Der Versicherungsnehmer kann während der Vertragsdauer in der Abruf- und der Verlängerungsphase auch Teilrenten beantragen. Für die Teilrenten muss eine vom Versicherer vorgegebene Mindestrentenhöhe erreicht werden. Außerdem muss der verbleibende Vertragsteil den tariflichen Mindestbedingungen genügen.

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Beitragsstundung bei Arbeitslosigkeit


Nach Ablauf von fünf Jahren kann bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers die Stundung der Beiträge für maximal ein Jahr beantragt werden.

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Staffelung der Rentenbezugszeit


Die Rentenbezugszeit kann in bis zu drei Phasen mit unterschiedlicher Rentenhöhe gestaffelt werden. Die Dauer der beiden ersten Phasen ist üblicherweise frei wählbar, wobei aber die erste mindestens sechs Jahre betragen muss. Die für die letzte Phase beantragte Rente wird lebenslänglich gezahlt. Man kann sich auch für nur einen Änderungszeitpunkt oder für eine durchgehend unveränderte Rente entscheiden. Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist möglich.

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