Grundlagen
Rentenversicherungen
Die private Rentenversicherung wird vornehmlich zur Altersversorgung benutzt. Auf Wunsch kann auch ein Hinterbliebenenschutz integriert werden. Für Personen, die wegen Ihres Gesundheitszustandes von der traditionellen Kapitallebensversicherung ausgeschlossen werden, bietet diese Variante der privaten Rentenversicherung eine Möglichkeit der Hinterbliebenenabsicherung.
Die private Rentenversicherung kann vor allem für Spitzenverdiener interessant sein, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben. Wenn diese Kunden ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an der privaten Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen. Dabei sollten zumindest fünf Kriterien ins Bewusstsein gerückt werden:
Die versprochenen Renditen sollten kritisch hinterfragt werden. Versicherungsunternehmen können nur das
weitergeben, was auch wirklich erwirtschaftet worden ist. Ergeben sich hier
offensichtliche Unterschiede, so ist Vorsicht geboten.
Interessant ist die Rentenversicherung in erster Linie als Vertrag mit Kapitalabfindung. Die spätere
Leibrente ist nur für Anleger sinnvoll, die im Ruhestand keine Grundrente beziehen, denn das
Kapital ist beim Tod des Anlegers nach Ablauf der Garantiezeit in der Regel verloren.
In Frage kommen vorrangig Lebensversicherer mit Finanzpolster, sodass auch die stillen Reserven
Berücksichtigung finden sollten.
Sowohl bei hohen Einzahlungen als auch bei hohen Sparraten sollte das Risiko auf mehrere
Versicherer verteilt werden.
Die Voraussetzungen für steuerliche Förderungen müssen unbedingt beachtet und eingehalten
werden.
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Rentenzahlung
Die Rentenversicherung zahlt, wie der Name schon sagt, eine monatliche lebenslängliche Rente (Leibrente). Im Gegensatz zu Kapitalauszahlungen kann das zugrunde liegende Kapital nicht vorzeitig aufgezehrt sein.
Es wird somit das Langlebigkeitsrisiko versichert.
Die Rentenhöhe ist u. a. von folgenden Faktoren abhängig:
Grundrentenhöhe des Tarifs
Überschussrentenhöhe des Tarifs
Eintrittsalter bei Vertragsabschluss
Rentenbeginnalter
Geschlecht
Rentenart und Kapitalverwendung beim Ableben
Art der Finanzierung des Rentenanspruchs
Rentenzahlweise
Tarifformen und Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen
Anstelle der lebenslangen Rente besteht bei einigen Versicherern auch die Möglichkeit, eine abgekürzte Rente zu vereinbaren. Die abgekürzte Rente wird für einen konkreten Zeitraum gezahlt, jedoch nur solange der Versicherte lebt. Die abgekürzte Rente kann alternativ auch zu einem späteren Zeitpunkt gewählt werden. Sie ist spätestens drei Monate vor Rentenbeginn zu beantragen. Dafür können bestimmte Voraussetzungen gefordert sein, wie Rentengarantiezeit fünf Jahre oder Todesfallleistung mind. 60 Prozent der Beitragssumme oder 100 Prozent des Fondsguthabens. Die Dauer der abgekürzten Rentenzahlung muss um mind. zwei Jahre eine vereinbarte Garantiezeit überschreiten.
Der VN kann die Rentenzahlung wahlweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder in monatlichen Raten vereinbaren.
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Garantierte Rentenleistung
Zur garantierten Rente addiert sich aus den eingezahlten Sparbeiträgen und den erwirtschafteten garantierten Zinsen. Davon werden die Kosten des Versicherungsunternehmens abgezogen. Die zugrunde liegende Verzinsung ist abhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses und dem gewählten Tarif. Der Zins wurde seit 1994 aufgrund der Deckungsrückstellungsverordnung stetig vermindert. Hier wird den Versicherungsunternehmen vorgeschrieben, dass der Rechnungszins maximal 60 Prozent des durchschnittlichen Zinses der Staatsanleihen der letzten zehn Jahre betragen darf. Dies entsprach 1997 einem Zins von 4,12 Prozent. Der Garantiezins wurde aufgrund der niedrigen Kapitalmarktzinsen der letzten Jahre abgesenkt. Die Absenkung betrifft aber nur Verträge, die nach dem 01.07.2000 abgeschlossen wurden. Das bedeutet für alle neueren Verträge, dass der garantierte Betrag auf 2,25 Prozent von 4 Prozent vermindert wird. Trotzdem kann der Versicherungsnehmer an Überschüssen, die über dem Garantiezins liegen, partizipieren. Trotzdem gilt: ein Neukunde muss für die gleich hohe Garantiezahlung tiefer in die Tasche greifen. Dennoch ist die reale Höhe der Gesamtrente bzw. der Gesamtkapitalleistung hauptsächlich von den erwirtschafteten Kapitalerträgen und nicht von dem Rechnungszins abhängig.
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Überschussverteilungsarten während der Aufschubzeit
In der Ansparphase, also in dem Zeitraum der Beitragszahlung, partizipieren die Rentenversicherungen an den Überschüssen.
Versicherungsunternehmen investieren immer häufiger den Überschuss in Investmentfonds, da die Fondsvariante bei den Versicherungsnehmern immer beliebter wird.
Einige Versicherungsunternehmen bieten einen Garantiezins von 1,5 Prozent statt der normalen 2,25 Prozent an. Damit kann ein größerer Teil in die Aktienfonds fließen.
Wer in Fonds investieren möchte, sollte dies unabhängig von einer Lebens- oder Rentenversicherung tun. Dies dürfte in der Regel kostengünstiger und effektiver sein. Im Sinne der sicheren Rentenversicherung können ungewollte negative Effekte entstehen, wenn sich die Wertsteigerung der Fondsanlagen nicht gem. Prognoserechnungen entwickelt.
Aktienorientierte Rentenversicherungen nutzen ähnlich den fondsorientierten die Möglichkeit, Überschüsse chancenorientiert anzulegen.
Bei der Bonusrente wird der Jahr für Jahr entstehende Überschuss in eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag investiert. Dadurch erhöht sich die Todesfallleistung, wenn die versicherte Person schon vor Rentenbeginn verstirbt.
Diese Überschussart ruft eine höhere Todesfallleistung hervor, einen eigentlich für die private Rentenversicherung, in der es vorrangig um Altersversorgung geht, unerwünschten Nebeneffekt.
Bei der Direktgutschrift werden die erziehlten Überschüsse aus dem angesparten Kapital direkt gutgeschrieben.
Die verzinsliche Ansammlung der entstandenen Überschüsse nutzt den Zinseszinseffekt am besten aus und führt durch die Gutschrift der Überschüsse auf dem Überschusskonto und die fortlaufende Verzinsung i. d. R. zur höchsten Rentenleistung.
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Überschussverteilungsarten während des Rentenbezugs
In der Rentenphase, also in dem Zeitraum der Auszahlung, partizipieren die Rentenversicherungen an den Überschüssen. Die Rentenversicherungen sind während ihrer Zahlungsdauer an Überschüssen des Lebensversicherers beteiligt. Hierbei kann man verschiedene Überschussverteilungsarten unterscheiden:
In der dynamischen Variante der Zusatzrente wird der Gewinn aus den Zinsen zur Rentenerhöhung verwendet. Dadurch ergibt sich eine jährliche Steigerung in der lebenslang zu zahlenden Rente. Der Steigerungssatz wird hierbei jedes Jahr neu festgelegt.
Die gleich bleibende Zusatzrente bietet in den ersten Jahren eine höhere Rentenauszahlung als bei der dynamischen Rente. Die Höhe der lebenslänglich zu zahlenden Rente kann aber je nach Zinsertrag variieren. Das heisst, bei fallenden Zinserträgen verringert sich auch die Rente.
Als Alternative zur dynamischen Zusatzrente kann auch eine teildynamische Rente gewählt werden. Hier wird bei Rentenbeginn zunächst eine höhere Rente ausgeschüttet. Diese wird dann aber nicht in vollem Umfang dynamisiert. Das heisst, die Höhe der Rente steigt nicht im gleichen Maß an wir bei der dynamischen Rente. Hier kann mit der zu erwartenden Steigerung lediglich die Inflation ausgeglichen werden.
Bei der fallenden Zusatzrente sinkt die Rentenhöhe von Jahr zu Jahr ab. Diese Variante wird kaum angeboten und ist nur von Vorteil, wenn der Rentenbezug über einen kurzen Zeitraum erfolgen soll.
Die steigende oder dynamische Zusatzrente eignen sich am besten, wenn man auf eine inflationsbereinigte Altersversorgung setzt.
Welche Variante für den Einzelnen am besten geeignet ist, hängt von den individuellen Lebensumständen der versicherten Person ab.
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