Vertragsgestaltungsmöglichkeiten
Vollständig garantierte Rente
In Deutschland zugelassene und niedergelassene britische Versicherer bieten britische Produkte an, die in ihrer Rentenhöhe ab Beginn vollständig garantiert werden. Anders als bei den üblichen Rententarifen wird nicht zwischen einem garantierten und überschussabhängigen Anteil der Gesamtrente differenziert. Die Höhe der Rentenzahlung ist vielmehr abhängig von
der Höhe des Einzahlungsbetrages,
dem gewählten Prozentsatz der Steigung der Rentenzahlungen,
der Rendite, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mittels festverzinslichen Wertpapieren
erzielt werden kann.
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Mindestrentengarantie (Rentengarantie)
Eine Mindestrentengarantie wird auch bei dieser Art der Rentenversicherung vereinbart. Beim Tod des Versicherten während des Rentenbezugs wird die Rente in voller Höhe an die Hinterbliebenen im Rahmen der Mindestgarantie geleistet.
Die Rentengarantie ist die Mindestlaufzeit der monatlichen oder jährlichen Zahlung, unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Zeitraum überlebt hat oder nicht. Empfehlenswert ist die steuerlich optimierte Garantiedauer.
Einige Versicherer bieten wahlweise Vorschusszahlungen auf die noch ausstehenden Garantierenten an.
Wenn die Garantierente die durchschnittliche Lebenserwartung der versicherten Person übersteigt, entfällt die vorteilhafte Besteuerung des Ertragsanteils der Rente. Geeigneter ist dann bei derartigem Bedarf eine Hinterbliebenenrente.
Soll eine Mindestrentengarantie in den Vertrag integriert werden, so sollte man sich neben den üblichen Garantiedauern von fünf oder zehn Jahren auch die steuerlich optimierte Rentengarantiedauer berechnen und anbieten lassen. Dann kann eine sinnvolle Entscheidung zwischen gewünschter Rentenhöhe und optimaler Mindestrentengarantiedauer getroffen werden.
Zumeist wird die Rentenzahlung für mindestens fünf Jahre garantiert; d. h., beim Tod des Rentenbeziehers wird die Rente in voller Höhe für maximal insgesamt fünf Jahre weitergezahlt. Überlebt der Versicherte die vereinbarte Rentengarantiezeit, so endet die Rentenzahlung erst mit dem Tode, ohne dass eine weitere Todesfallleistung fällig wird. Auch längere Rentengarantien bis hin zu 20 Jahren sind möglich. Je länger die gewählte Rentengarantiezeit ist, desto niedriger ist die Monatsrente, die aus dem Einmalbeitrag gezahlt wird.
Die Rentengarantiezeit darf nicht die amtliche Lebenswahrscheinlichkeit, also wie alt jemand nach der amtlichen Sterbetafel werden wird, übersteigen. Dies hätte sonst zur Folge, dass die volle Rente und nicht nur der Ertragsanteil zu versteuern ist.
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Dynamisierung von Rentenleistung und Beitrag
Die Erhöhung des Versicherungsbeitrags von Jahr zu Jahr ist insbesondere für den Vermittler ein Geschäft. Für den Kunden ist es wichtiger, bei der Verwendung der Überschussanteilssysteme dynamische Komponenten in die Aufschub- und Rentenbezugszeit zu integrieren.
Von einer Dynamisierung des Vertrages ist i. d. R. abzuraten. Es muss immer mehr Prämie aufgewendet werden, ohne dass sich durchschaubar der tatsächliche Renditeeffekt nachvollziehen lässt. Diese Nachteile sollte man dem Effekt des Inflationsausgleichs durch eine Dynamik gegenüber stellen.
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Ertragsanteilsbesteuerung
Ein Teil der privaten Rentenversicherungen beinhaltet vertraglich kein Kapitalwahlrecht. Das heisst, das die Versicherungssumme in jedem Fall verrentet auszuzahlen ist. In diesem Fall oder, wenn das Kapitalwahlrecht vom Kunden nicht ausgeübt wurde, muss man zwischen den in der Ansparphase erwirtschafteten Zinsen und den Zinserträgen wegen dem vorhandenen Deckungskapital unterscheiden. In der Ansparphase oder Anwartschaftszeit sind diese Zinserträge steuerfrei anzusehen. Die erwirtschafteten Zinserträge in der Rentenphase, also bei Auszahlung, müssen jedoch versteuert werden. Die Zinsertragshöhe wird auf der Grundlage des Ertragsanteils festgestellt. Hierbei gilt: Je später die versicherte Person in Rente geht, also mit einem höheren Alter, desto geringer ist der als Grundlage für die Versteuerung dienende Ertragsanteil. Nach Beginn der Rente und der Festsetzung des Ertragsanteils bleibt dieser über die ganze Phase der Rentenzahlungen gleich.
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Aufgeschobene Rentenversicherung
Die aufgeschobene Rente wird erst ab einem späteren, fest vereinbarten Zeitpunkt gezahlt. Innerhalb der Aufschubfrist (Ansparzeit) wird der erforderliche Kapitalwert bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart.
Typischerweise werden die Beiträge zu aufgeschobenen Rentenversicherungen als laufende Beiträge in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Beitragsraten oder jährlich erbracht. Auch die Einzahlung eines Einmalbeitrags und sogar die Kombination von Einmalbeitrag und regelmäßiger monatlicher Beiträge ist möglich.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.
Stirbt der Versicherte noch während der Aufschubzeit, so sind die Einzahlungen verfallen. In dieser "reinen" Form fällt im Todesfall der versicherten Person das Deckungskapital dem Versicherer zu. Diese Variante ist deshalb nur dann geeignet, wenn keine Hinterbliebenen zu versorgen sind. Ansonsten sind hierbei im Vergleich zu der Vereinbarung von Mindestrentengarantien oder Hinterbliebenenrenten die höchsten Rentenleistungen zu erzielen.
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Prämienrückgewähr im Todesfall
Falls zusätzlich eine Prämienrückgewähr vereinbart wurde, werden die Beiträge bei Ableben der versicherten Person vor Rentenbeginn zurückgezahlt. Die Prämienrückgewähr umfasst dabei die Summe der gezahlten Beiträge, allerdings ohne Ratenzuschläge, Zinsen, Gebühren und ohne Beiträge für etwaige Zusatzversicherungen wie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Einige Versicherer zahlen zusätzlich die bis zum Zeitpunkt des Todes bereits erzielte Überschussbeteiligung aus.
Bei der fondsgebundenen Variante wird teilweise neben den eingezahlten Beiträgen auch das restliche Fondsguthaben als Rente ausgezahlt.
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Nachträglicher Einschluss des Todesfallrisikos
Wird eine Police ohne Rückerstattung der Beiträge bei Tod während der Aufschubzeit abgeschlossen, bieten einige Versicherer an, den Todesfallschutz nachträglich einzuschließen.
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Überschussanteile
Während der Aufschubzeit angesammelte Überschussanteile werden ebenso wie die während der Rentenzahlung entstehenden zur Erhöhung der versicherten Rente verwendet. Es können Bonusrenten und verzinsliche Ansammlungen unterschieden werden.
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Kapitalwahlrecht
Es besteht ein Wahlrecht, auf Antrag anstelle der lebenslangen monatlichen Rente eine einmalige Kapitalleistung zu erhalten. Mit Auszahlung der Kapitalabfindung erlischt der Versicherungsvertrag. Der Antrag kann während der Aufschubzeit, bei den meisten Versicherern allerdings bis spätestens drei Monate vor Rentenbeginn, gestellt werden.
Private Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht behalten alle Steuervorteile, auch wenn die Vertragsdauer nicht zwölf Jahre beträgt. Die Form der Beitragszahlung ist frei vereinbar, also sind auch Einmalbeiträge zulässig.
Sofern Sie sich für die Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht entscheiden und planen, das Kapitalwahlrecht auszuüben, sollten Sie jährliche Rentenzahlung und lange Garantiezeiten vereinbaren. Es empfiehlt sich hier die steuerlich optimierte Rentengarantiedauer vorzusehen. Denn diese ergibt in der Regel die höchste Kapitalabfindung.
Wollen Sie hingegen die Rente in Anspruch nehmen, so vereinbaren Sie eine monatliche Rentenzahlung und eine relativ kurze Rentengarantiezeit von fünf oder zehn Jahren, wenn die familiäre Situation dies zulässt und der Vergleich mit einer längeren Mindestrentengarantiezeit zu einem nicht wesentlich schlechteren Ergebnis führt.
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Rentenabrufoption / Rentenaufschuboption
Die Option der Renten-Abrufphase ermöglicht, die Rente bis zu zehn Jahre nach der Aufschubzeit abzurufen. Genutzt wird diese Möglichkeit insbesondere aus steuerlichen Erwägungen. Rentenleistung oder Kapitalabfindung können so bedarfsgerecht geplant werden. Fast zwei Drittel aller Tarife können mit einer solchen Option ausgestaltet werden. Typischerweise wird die Abrufoption zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr wahrgenommen.
Durch die Rentenabrufoption kann der Rentenbeginn bis zu fünf Jahre vorverlegt werden; die Rente ist dann entsprechend niedriger.
Durch die Rentenaufschuboption kann der Rentenbeginn bis zu fünf Jahre hinausgezögert werden; die Rente erhöht sich dadurch.
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