Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen


Natürlich bieten viele Versicherer die Einschlussmöglichkeit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung an. Vergleichen Sie dazu bitte den Artikel Formen der Lebensversicherung.

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Pflegerenten-Zusatzversicherung


Auch zur aufgeschobenen Rentenversicherung kann eine zusätzliche Pflegeversicherung vereinbart werden, die bei Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe III eine lebenslange monatliche Rente in voller Höhe vorsieht

Die Beiträge sind für den Zeitraum zu entrichten, in dem auch die Hauptversicherung besteht. Versicherungsschutz besteht hiervon unabhängig lebenslang.

Für den Anspruch auf Zahlung der Pflegerente müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Sie orientieren sich an der Fähigkeit, Verrichtungen des täglichen Lebens selbst durchzuführen. Ein Sechs-Punkte-Katalog regelt die Einstufung in drei Pflegestufen. Je ein Punkt wird vergeben, wenn Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr ausgeführt werden können.

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Witwenrenten-Zusatzversicherung


Zu einer Rentenversicherung kann zusätzlich die Hinterbliebenen- oder Witwenrenten-Zusatzversicherung vereinbart werden. Sie sieht die Zahlung der Witwenrente nach dem Tod des Ehemannes bis zum Tod der Ehefrau vor. Erstmalig ist die Witwenrente an dem auf den Tod des Ehemannes folgenden ersten eines Monats, bei Tod während der Mindestlaufzeit der Rente erstmalig nach Ablauf der Mindestlaufzeit zu zahlen. Ein entsprechender Vertragsabschluss ist auch für eine Witwerrente möglich. Die Rentenhöhe kann 100 Prozent der Altersrente betragen.

Die Leistung besteht in der Zahlung der Hinterbliebenen- Zusatzrente ab dem Monat nach dem Tod der versicherten Person der Hauptversicherung bis zum Tod der mitversicherten Person.

Die Witwenrenten-Zusatzversicherung kann zwar für sich im Rahmen der geschäftsplanmäßigen Bestimmungen eines Versicherers ganz oder teilweise gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden, allerdings nicht ohne die Hauptversicherung, mit der sie eine Einheit bildet, fortgesetzt werden. Sie ist entsprechend den jeweiligen Bestimmungen des Versicherers überschussberechtigt.

Vereinbaren Sie mindestens 75 Prozent als Witwenrente anstatt der üblichen 60 Prozent. Auf die eigene Rente wirkt sich dies nur geringfügig aus - auf die Witwenrente im Falle des frühen Ablebens aber ganz erheblich.

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Waisenrenten-Zusatzversicherung


Die Waisenrenten-Zusatzversicherung schließt sich an die Witwen- bzw. Witwerrenten-Zusatzversicherung an, und zumeist ist deren Vereinbarung Voraussetzung für die Integration der Waisenrente. Entsprechend den Regelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Witwen- bzw. Witwerrente häufig 60 Prozent der Mannes- bzw. Frauenrente betragen, die Waisenrente wird dementsprechend zwischen 20 bis 30 Prozent davon festgelegt.

Zumeist wird diese Vertragsform bei der privaten Rentenversicherung berücksichtigt. Außerdem wird die Waisenrente in Verbindung mit der Pensionsversicherung vereinbart. Dann wird die Waisenrente nach dem Tode des versicherten Vaters gewährt, wenn die Mutter noch lebt. Voraussetzung ist also nicht, dass das Kind zur Vollwaise geworden ist. Die Rente wird meistens bis zum 18. oder 21. Lebensjahr gewährt.

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Unfall-Zusatzversicherung


Auch zur aufgeschobenen Rentenversicherung kann der zusätzliche Versicherungsschutz durch eine Unfallversicherung, die nach einem Unfall ab 50 Prozent Invaliditätsgrad eine lebenslange monatliche Rente zahlt, vereinbart werden.

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Unfalltod-Zusatzversicherung


Auch zur aufgeschobenen Rentenversicherung kann eine Zusatzleistung für den unfallbedingten Todesfall vereinbart werden.

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Dread-Disease-Zusatzversicherung


Bei Eintritt definierter schwerer Erkrankungen bieten einige Versicherer die Möglichkeit an, die Zahlung eines Versorgungskapitals zu vereinbaren, ohne dass dies zu einer Beeinträchtigung der Höhe der Altersversorgung über die Rentenversicherung führt.

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