Wer wird gefördert?
Begünstigte Personen
Begünstigte Personen sind alle zu den Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gehörenden Personen:
Arbeiter und Angestellte
Empfänger von Bezügen nach dem Bundesbesoldungsgesetz
Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld
Eltern in der Kindererziehungszeit
Wehr- und Zivildienstleistende
Selbstständige
Kindererziehende mit vergleichbarem Alterssicherungssystem
Beschäftigte von Körperschaften
Bei geringfügig Beschäftigten muss bei der Förderfähigkeit überprüft werden, ob Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und den Pauschalbeitrag zur GRV auf den vollen Beitragssatz aufgestockt haben. Nur in diesem Fall wäre ein geringfügig Beschäftigter förderberechtigt.
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Nicht begünstigte Personen
Selbstständige (sofern keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung)
Angestellte und Selbstständige (in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung)
Beschäftigte (in einer Zusatzversorgung pflichtversichert mit beamtenähnlicher Versorgung)
freiwillig Versicherte (in der gesetzlichen Rentenversicherung)
versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte
Rentner
ordentliche Studenten im Praktikum und weniger als 400 EUR Einnahmen
Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrentner
Bezieher von Arbeitslosengeld II
Bei Ehepartnern müssen die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung überprüft werden. Wenn diese vorliegen, erhalten beide Personen die volle Zulage, auch wenn nur einer förderberechtigt ist.
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