Wissenswertes zur Riester-Rente

Zusammentreffen mehrerer Verträge


Im Gegensatz zum Erhalt der Zulage, die pro Zulageberechtigtem auf maximal zwei förderungswürdige Verträge aufgeteilt werden kann, werden im Rahmen des Sonderausgabenabzugs Beiträge zu unbegrenzt vielen Altersvorsorgeverträgen berücksichtigt.

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Schädliche Verwendung


Das staatlich geförderte Vermögen des Altersvorsorgevertrags muss als Rente (in einem Auszahlungsplan oder Zwischenentnahme) ausgezahlt werden. Falls diese Form nicht eingehalten wird, sprich man von einer schädlichen Verwendung. Das Ergebnis aus einer schädlichen Verwendung ist die Aufforderung, die erhaltenen Zulagen und die Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug zurückzuzahlen.

Des Weiteren muss der Versicherte auch die durch den Altersvorsorgevertrag erwirtschafteten Erträge und Wertsteigerungen als sonstige Einkünfte steuerlich ansetzen.

Stirbt der Zulagenberechtigte, so liegt nur dann keine schädliche Verwendung vor, wenn das ausgezahlte Altersvorsorgekapital auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen wird.

Wer die eigenen Beiträge nicht mehr aufbringen kann, hat die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit ruhen zu lassen. In dieser Zeit bekommt er natürlich keine Zulagen vom Staat. Sobald die Pause beendet ist, fließen die staatlichen Zuschüsse wieder.

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Altersvorsorge-Eigenheimbetrag


Es besteht die Möglichkeit aus einem geförderter Altersvorsorgevertrag einen bestimmten Teil des Kapitals zu entnehmen und zum Bau oder Erwerb von Immobilien (selbstgenutzt) zu verwenden. Dieser Teil des Kapitals darf die Höhe von 50.000 EUR nicht überschreiten und muss mindestens 10.000 EUR betragen. Falls die Zustimmung der Zentralen Stelle (BFA) erteilt wird, ist der Betrag zinslos und unversteuert auszugeben. Die Tilgung des Kredites muss spätestens im zweiten Jahr nachdem Erwerb gleich hohen Monatsraten begonnen werden. Bei Rentenbeginn bzw. bei Vollendung des 65. Lebensjahres muss dieser Kredit vollständig zurückgezahlt worden sein. Falls der Tilgungsrückstand mehr als zwölf Monate beträgt, wird dies als förderschädlich angesehen.

Falls das durch den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag gekaufte Wohneigentum veräußert oder nicht mehr selbst genutzt wird, ist die Restsumme des entnommenen Darlehens wieder in einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag zurückzuführen. Damit wird vermieden, dass die staatliche Förderung für den Zulageberechtigten erlischt.

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Die Besteuerung der Riester-Rente


Die Rentenphase bei einem Riester-Vertrag unterliegt der vollen Steuerpflicht. Diese nachgelagerte Besteuerung beinhaltet die Versteuerung der Rentenzahlung nach dem dann aktuellen für jeden individuellen Steuersatz. Aufgrund von Wertentwicklung und Einkommenshöhe im Alters wird dieser in der Regel niedriger sein als in der Einzahlungspahse der Riester-Renten-Vertrags.

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Die Vererbbarkeit der Ansprüche


Die Riester-Rente soll vor allem das Rentenniveau des Sparers aufbessern. Die Erben werden damit nicht oder nur minimal abgesichert. Beim Tod des Anlegers während der Leistungsphase (also im Ruhestand) geht der Rentenanspruch nicht auf die Erben über, sondern bleibt beim Anlageinstitut, kommt also der Gemeinschaft aller Vertragsinhaber bei diesem Institut zugute. Stirbt der Anleger während der Sparphase, erhalten die Erben nur die eingezahlten Beiträge und die bis dahin angefallenen Gewinnanteile zurück. In diesem Fall sind die gewährten Zulagen und Steuererstattungen zurückzuzahlen.

Ausnahme:

Das angesparte Kapital aus dem Vertrag des Ehepartners kann auf diesen Vertrag übertragen werden. Das Ergebnis der Kapitalaufstockung ist eine höhere Rente. Des Weiteren bleiben die erhaltenen Zulagen und steuerliche Vorteile erhalten. Auch hier ist wiederum eine Verrentung pflicht. Falls kein Riester-Vertrag beim verbleibenden Ehepartner vorhanden ist, ist eine Übertragung auf einen neuen Vertrag möglich oder der bis dato bestehende Vertrag von verstorbenen Eheparter kann weitergeführt werden.

Will man als geförderter Anleger seine Kinder, den nicht geförderten Ehegatten oder die nicht geförderte Ehegattin absichern, kann man dieses Risiko nur abfangen, wenn man den Vorsorgevertrag durch eine Hinterbliebenenrente ergänzt. Das kostet mehr, wird aber auch mit den staatlichen Zulagen gefördert.

Hinweis:

Um ein Vermögen für seine Erben aufzubauen oder seine Familie abzusichern, sind die Produkte zur Altersvorsorge mit Riester-Förderung generell nicht geeignet, da nur eine einmalige Kapitalleistung von 30 Prozent möglich ist. Eine Hinterbliebenenabsicherung oder die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit kann jedoch verhindern, dass mit dem Tod des Anlegers die Zahlungen der privaten Riester-Rente enden. Garantiezeiten von 5, 10 oder 15 Jahren schmälern allerdings die Rendite in Form niedrigerer Rentenzahlungen.

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