Beitragsaspekte
Beitragsaspekte
Der Risikolebensversicherungsbeitrag setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, und zwar:
dem Risikobeitrag für die Gefahrtragung und Abdeckung eines vorzeitigen Versicherungsfalls wie
des Todesfalls
sowie dem Kostenanteil
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Beitragszahlung
In der Risikolebensversicherung sind die Beiträge Jahresbeiträge, auch wenn sie auf Antrag des VN in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten entrichtet werden. Üblich ist die Zahlung laufender Beiträge bis zum Ende der Versicherungsdauer, längstens bis zum Ableben der versicherten Person.
Lebenslange Todesfallversicherungen werden als Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer angeboten, wobei nach Erreichen z. B. des 60. Lebensjahres die Versicherung mit voller Versicherungssumme beitragsfrei weitergeführt wird. Auch Risikolebensversicherungen mit fallender Summe und gleich bleibendem Beitrag enden hinsichtlich ihrer Beitragszahlungsdauer vor dem Ende der Vertragsdauer.
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Beitragsanpassung
Durch die sog. Beitragsanpassungsklausel können Risiko- und Kostenänderungen während der Vertragslaufzeit ausgeglichen werden.
Eine Beitragserhöhung ist möglich, wenn eine verlustbringende Häufung von Versicherungsfällen eingetreten ist. Diese Häufung muss aber die Folge einer Änderung der Verhältnisse seit Abschluss der Versicherung und die Beitragserhöhung zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge erforderlich sein. Der unabhängige Treuhänder ist für die Genehmigung der Beitragsanpassung zuständig.
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Beitragsveränderung
Änderungsvereinbarungen wie Stundung, Teilstundung, Ruhen des Vertrages, Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungssumme und Rückkauf haben Auswirkungen auf die weitere Beitragsentrichtung.
Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit kann der Versicherer die Prämienzahlung stunden, wenn aus der Versicherung bereits ein entsprechender Rückkaufswert vorhanden ist, und zwar solange dieser für die Deckung der fälligen Prämien ausreicht.
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Planmäßige Beitragserhöhung / Dynamikvereinbarung
Dynamik bedeutet planmäßige Erhöhung der Versicherungsleistungen und Beiträge ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Ziel der Dynamik ist es, die Versicherungsleistungen während der gesamten Vertragslaufzeit wertmäßig zu erhalten. Somit soll Geldentwertung und inflationären Tendenzen entgegengewirkt werden. Gleichzeitig kann bei steigender Einkommensentwicklung durch die Anpassung der Versicherungsleistungen die Sicherung des individuellen Lebensstandards und der individuellen Bedürfnisse Rechnung getragen werden.
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Höhe des LV-Beitrages
Für die Beitragsermittlung in der Risikolebensversicherung sind mehrere Einflussfaktoren relevant. Geschlecht, Eintrittsalter, Versicherungsdauer, Leistungsdauer, individueller Gesundheitszustand, Höhe der Todesfallabsicherung, Einschluss von Zusatzversicherungen wie BUZ oder UZV, Rabattierung und Kollektivnachlässe, Art und Form der Risikolebensversicherung sowie Zahlungsweise.
Grundsätzlich gelten dabei folgende Aussagen:
Je höher das Eintrittsalter, desto höher die Beiträge.
Je länger die Versicherungsdauer, desto höher die Beiträge.
Je schlechter der Gesundheitszustand, desto unwahrscheinlicher ist die Versicherbarkeit.
Bei versicherbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen können Risikobeitragszuschläge vereinbart
werden.
Höhere berufliche oder sonstige Risiken führen in der Regel zu Beitragszuschlägen.
Aus der längeren Lebenserwartung der Frauen resultiert ein niedrigerer Beitrag.
Je höher das Eintrittsalter einer Frau, desto höher ist der relative Beitragsvorteil gegenüber Männern.
Nichtraucher erhalten bei einigen Versicherern günstigere Beiträge als Raucher.
Sofortüberschussanteilsverrechnung führt zu einer deutlichen Reduzierung des Zahlbeitrages, wobei
allerdings die Höhe des Sofortrabattes ein nicht garantierter Wert ist und schwanken kann.
Zuschläge für unterjährige Zahlungsweise entsprechen einem Effektivzins von ca. 10 Prozent.
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Beitragsrückerstattung ohne Versicherungsfall
Da eine Risikolebensversicherung (häufig auch nur Risikoversicherung genannt) nur das Todesfallrisiko absichert, enthält der Beitrag auch nur Kostenanteile (zur Deckung der Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers) und Risikoanteile (zur Deckung der eingetretenen Versicherungsfälle). Beide Beitragsanteile sind zum Ende der Laufzeit aufgebraucht. Deshalb können auch nach Ablauf der Versicherungsdauer keine Beiträge zurückerstattet werden.
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Unterschied zwischen Brutto- und Nettobeiträgen
Der Tarifbeitrag (häufig auch Bruttobeitrag genannt) einer Risikoversicherung ist über die gesamte Versicherungsdauer garantiert und wird vorsichtig kalkuliert, so daß auch bei einem schlechten Sterblichkeitsverlauf die versicherten Leistungen erbracht werden können. Sterben weniger Versicherte als angenommen oder arbeitet die Versicherungsgesellschaft effektiver, entstehen Überschüsse, an denen die Versicherten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und Versicherungsbedingungen beteiligt werden.
Bei den meisten Risikoversicherungen erfolgt diese Überschußbeteiligung in Form einer Beitragsverrechnung. Der Tarifbeitrag bzw. Bruttobeitrag wird mit einer Sofortgutschrift verrechnet, dadurch ergibt sich der jeweilige Zahlbeitrag (häufig auch Nettobeitrag genannt). Der Zahlbeitrag bzw. Nettobeitrag ist daher nicht für die gesamte Laufzeit garantiert und kann sich bei einer Änderung der Überschussbeteiligung erhöhen oder auch verringern. Im Extremfall, d.h. wenn keinerlei Überschüsse erzielt werden, könnte der Zahlbeitrag also theoretisch bis zum Tarifbeitrag ansteigen.
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