Kündigung
Kündigung der Risikolebensversicherung
Der VN kann einen Risikolebensversicherungsvertrag jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode ganz oder teilweise schriftlich kündigen. Bei beitragsfreien Versicherungen ist die Kündigung nur zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich, während eine Versicherung mit laufender Beitragszahlung zum Ende eines jeden Beitragszahlungsabschnitts ohne Frist gekündigt werden kann. Gemäß Allgemeinen Versicherungsbedingungen kann eine Versicherung mit jährlicher Versicherungsperiode auch innerhalb des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat auf den Schluss eines jeden Ratenzahlungabschnitts, jedoch frühestens auf den Schluss des ersten Versicherungsjahres gekündigt werden. Inzwischen wird aber bereits die sofortige fristlose Kündigung angeboten.
Zurück zu Zahlen, Daten und Fakten
Kündigung durch den Versicherungsnehmer
Der Versicherer besitzt ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Nichtzahlung einer Folgeprämie. Zahlt der VN nicht nach schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung, so entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz. Auf diese Rechtsfolgen muss der Versicherer in der Mahnung ausdrücklich hinweisen (qualifiziertes Mahnverfahren nach § 39 VVG). Dem VN muss eine Frist von mindestens zwei Wochen gesetzt werden, um die Rückstände zu entrichten.
Wird noch vor Ablauf der Zweiwochenfrist der Beitragsrückstand vollständig gezahlt, so wird der Vertrag durch diese Mahnung nicht berührt und der Versicherungsschutz bleibt erhalten.
Zurück zu Zahlen, Daten und Fakten
Kündigung durch den Versicherer
Es werden in der Regel folgende Formen der Risikolebensversicherungen angeboten
- mit konstanter Versicherungssumme
(Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt die vereinbarte Versicherungssumme während der vereinbarten Laufzeit konstant.)
- mit linear fallender Versicherungssumme
(Diese Form der Risikolebensversicherung kann sinnvoll zur Absicherung eines Darlehens vereinbart werden; jedoch nur, wenn es sich um ein Darlehen mit konstanter Tilgung handelt!
- mit annuitätisch fallender Versicherungssumme
(Mit dieser Variante kann die Versicherungssumme der jährlichen Restschuld eines Annuitätendarlehens angepasst werden.
- mit variabler Versicherungssumme
(Bei dieser Form der Risikolebensversicherung können Sie die Höhe der Versicherungssumme für jedes Jahr der Vertragslaufzeit individuell festlegen.)
- mit technisch einjährig kalkulierten Beiträgen.
(Bei dieser Variante werden Beiträge für die Risikolebensversicherung für jedes Versicherungsjahr einzeln berechnet - als würde der Vertrag immer nur ein Jahr laufen)
Am häufigsten werden Risikolebensversicherungen mit einer zu versichernden Person abgeschlossen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten aber auch Risikolebensversicherungen auf verbundene Leben an. Hier können sich dann Ehepartner oder Geschäftspartner (im Extremfall bis zu 9 Personen) in einem Vertrag absichern. Wenn eine der versicherten Personen verstirbt, endet der Vertrag auch vor Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Versterben mehrere versicherte Personen gleichzeitig, wird die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt.
Neben den klassischen Risikolebensversicherungen, bei denen ein gleichbleibend hoher Tarifbeitrag für die gesamte Versicherungsdauer berechnet wird, bieten auch einige Versicherer Risikolebensversicherungen mit technisch einjährig kalkulierten Beiträgen an. Normalerweise ermittelt der Versicherer bei einer klassischen Risikolebensversicherung das Risiko vom ersten bis zum letzten Versicherungsjahr und kalkuliert hierfür einen durchschnittlichen Tarifbeitrag, der für die gesamte Versicherungsdauer konstant ist. Da das Versicherungsrisiko mit zunehmendem Alter der versicherten Person zunimmt, ist der konstante Beitrag gemessen am tatsächlichen Risiko also anfänglich zu hoch - zum Ende der Laufzeit aber deutlich zu niedrig.
Die Folge dieser Verfahrensweise ist, dass auch bei gleichem Eintrittsalter der konstante Tarifbeitrag steigt, je länger die Versicherungsdauer gewählt wird. Das wiederum veranlasst viele Antragsteller, ihre Risikolebensversicherung mit einer relativ kurzen Versicherungsdauer abzuschließen, obwohl z.B. das abzusichernde Darlehen voraussichtlich erst in 30 Jahren zurückgezahlt sein wird.
Dies kann aber fatale Folgen haben. Denn möchte man nach Ablauf einer zu kurz vereinbarten Risikolebensversicherung eine neue abschließen, wird wieder eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Haben sich in der Zwischenzeit jedoch gesundheitliche Beschwerden eingestellt, kann dies zu erschwerten Bedingungen (Risikozuschlägen oder Ausschlüssen) oder im Extremfall sogar zur Ablehnung des Antrages führen.
Deshalb ist in vielen Fällen der Abschluss einer Risikolebensversicherung mit technisch einjährig kalkulierten Beiträgen interessant. Bei dieser Variante wird die Risikolebensversicherung gleichfalls für eine bestimmte Versicherungsdauer vereinbart. Die Beiträge werden aber für jedes Versicherungsjahr einzeln berechnet - als würde der Vertrag immer nur ein Jahr laufen. Aus diesem Grunde ist der Beitrag anfänglich sehr niedrig und steigt erst mit zunehmender Versicherungsdauer über den konstanten und gemittelten Beitrag einer vergleichbaren klassischen Risikolebensversicherung.
Geeignet ist diese Variante somit für Versicherungsnehmer, die die benötigte Versicherungsdauer nicht exakt einschätzen können. Sie schließen die Risikolebensversicherung bis zur maximal möglichen bzw. maximal benötigten Versicherungsdauer ab und zahlen immer nur die risikogerechten Beiträge für das jeweilige Jahr. Ob die Risikolebensversicherung dabei mit einer 10- oder 35-jährigen Versicherungsdauer abgeschlossen wird, es hat keinen Einfluss auf die Beitragshöhe innerhalb der 10 Jahre. Und wird die Versicherung irgendwann nicht mehr in dieser Höhe benötigt, kann sie entsprechend den Versicherungsbedingungen spätestens zum Ende eines jeden Versicherungsjahres vollständig oder teilweise gekündigt werden und man spart sich die Zeit der höheren Beiträge.
Zurück zu Zahlen, Daten und Fakten

Neutral und kostenlos vergleichen.
