Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen
Die Versicherer bieten als Ergänzung der Grunddeckung eines Risikolebensversicherungsvertrages eine ganze Reihe von Zusatzrisikodeckungen an. Im Vordergrund stehen insbesondere die Risiken der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, der Dienstunfähigkeit sowie des Unfalls. Manifestiert sich ein solches Risikoereignis, so kann dies die wirtschaftliche Grundlage der versicherten Person und seiner Familie massiv beeinträchtigen.
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Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Die BUZ ist anwendbar als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung, einer Kapitallebensversicherung, der aufgeschobenen Rentenversicherung und der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung.
Die Zusatzversicherung kann sowohl zusätzlich zur Kapital- und Risikolebensversicherung vereinbart werden wie auch zur Rentenversicherung. Die Ausführungen zur selbstständigen BUV gelten grundsätzlich auch für die BUZ, sodass auf den Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung verwiesen werden kann
Zweckmäßig ist der Abschluss einer BUZ für Arbeitnehmer, Selbstständige und Auszubildende, Studenten und Hausfrauen und ebenso als Dienstunfähigkeits-Zusatzversicherung für junge Beamte. Erfahrungsgemäß wird die Absicherung dieser Risiken zumeist vernachlässigt.
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Unfallzusatzversicherung
Die UVZ ist bei Bestehen einer preiswerten Unfallversicherung i. d. R. verzichtbar und überflüssig, sie kann aber in die meisten Risikolebensversicherungsformen integriert werden.
Diese Zusatzversicherung wird dann ausgezahlt, wenn der Tod eines Versicherten als Folge eines Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt. Zumeist wird die Vereinbarung getroffen, dass im Unfalltodesfall die doppelte Versicherungssumme fällig ist.
Voraussetzung für die Leistungserbringung ist ein Unfall im Sinne der folgenden, normierten Definition: ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die UVZ endet, wenn die Beitragszahlung für die Hauptversicherung erlischt. Wenn jedoch zugleich eine BUZ eingeschlossen ist und der VN wegen einer anerkannten Berufsunfähigkeit von der Beitragszahlung befreit ist, bleibt die UZV beitragsfrei bestehen.
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Pflegerenten-Zusatzversicherung
Die Pflegerenten-Zusatzversicherung kann das Risiko des Pflegefalls und der daraus entstehenden finanziellen Belastungen abzusichern helfen. Diese Zusatzversicherung kann zu jeder Risikolebensversicherung vereinbart werden.
Die Beiträge sind für den Zeitraum zu entrichten, in dem auch die Hauptversicherung besteht. Versicherungsschutz besteht hiervon unabhängig lebenslang.
Die jährliche Pflegerente kann maximal 30 Prozent der Versicherungssumme betragen.
Für den Anspruch auf Zahlung der Pflegerente müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Sie orientieren sich an der Fähigkeit, Verrichtungen des täglichen Lebens selbst durchzuführen. Ein Sechs-Punkte-Katalog regelt die Einstufung in drei Pflegestufen. Je ein Punkt wird vergeben, wenn Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr ausgeführt werden können. Zur Definition der Pflegebedürftigkeit siehe Beitrag Pflegeversicherung.
Jeder Pflegefall wird nach folgender Punktetabelle eingestuft:
Pflegestufe I: Versicherte mit 4 Punkten;
Pflegestufe II: Versicherte mit 5 Punkten;
Pflegestufe III: Versicherte mit 6 Punkten.
Bei 4 Punkten wird eine Leistung von 40 Prozent der versicherten Pflegerente gewährt, bei 5 Punkten 70 Prozent und bei 6 Punkten 100 Prozent.
Die Höhe der Leistungen ist, anders als in der sozialen Pflegeversicherung, nicht davon abhängig, ob die Pflege in einem Heim oder zu Hause durchgeführt wird.
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