Eigenverantwortung wird gefördert
Sanktionen bei mangelnder Vorsorge
Vorsorgen ist besser als heilen. Regelmäßige Check-ups sollen helfen, Erkrankungen bei Versicherten frühzeitig zu erkennen und damit die Heilungschancen zu vergrößern und die Kosten zu verringern. Aber auch wer bereits erkrankt ist, wird stärker in die Verantwortung genommen. Er muss sich künftig "therapiegerecht" verhalten. Und nicht zuletzt werden Patienten, die ihre Erkrankung selbst verschuldet haben, vermehrt an den Folgekosten beteiligt.
Patienten mit gewissenhaftem Vorsorgeverhalten werden ab dem 1. Januar 2008 belohnt und Chroniker mit mangelnder Therapietreue bestraft. Um die Versicherten dazu zu bewegen, regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch zu nehmen, werden die so genannten Belastungshöchstgrenzen eingesetzt.
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Zuzahlungskatalog
Bereits vor der Gesundheitsreform hat die Politik versucht, der Vollkaskomentalität bei Versicherten entgegenzuwirken und durch Zuzahlungen auf medizinische Leistungen ein stärkeres Bewusstsein für die Gesundheitskosten zu schaffen. Insbesondere durch Zuzahlungen bei Arzneimitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln und die Praxisgebühr. Daran ändert sich nach der Reform auf den ersten Blick nichts.
Der Versicherte muss einmal im Quartal die Praxisgebühr entrichten
Er muss weiterhin Zuzahlungen für Arzneimittel leisten, wenn das Medikament nicht befreit ist
Mindestens 5,00 Euro für Arzneimittel bis zu 50,00 Euro Apothekenpreis
Zehn Prozent des Apothekenpreises für Arzneimittel zwischen 50,00 Euro und 100,00 Euro
Höchstens 10,00 Euro für Arzneimittel mit einem höheren Apothekenpreis als 100,00 Euro
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Höhe der Belastungshöchstgrenze
Diese Zuzahlungen sind nicht in unbegrenzter Höhe zu leisten. Übersteigen sie einen Betrag von zwei Prozent des Einkommens des Versicherten, so kann dieser sich durch seine Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Nach wie vor müssen Patienten ihre Zuzahlungsbelege über Praxisgebühr, Arzneimittelzuzahlungen sowie Heil- und Hilfsmittel sammeln, um ihrer Kasse gegenüber entsprechende Leistungen nachweisen zu können. Es gibt keine Stelle, an der Zuzahlungen erfasst oder registriert werden.
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Vorsorge wird belohnt
Ab dem 1. Januar 2008 entsteht ein Zusammenhang zwischen der eigenverantwortlichen Vorsorge des Versicherten und der Überforderungsklausel für Chroniker von einem Prozent des Einkommens. Denn künftig haben nur noch jene chronisch kranken Patienten einen Anspruch auf diese verminderte Belastungshöchstgrenze, die nachweisen können, dass sie regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben. Das bedeutet im Umkehrschluss, das Versicherte, die chronisch krank werden und diesen Nachweis nicht beibringen können, weiterhin zwei Prozent ihres Einkommens für ihre Gesundheitsversorgung aufwenden müssen.
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In welchen Bereichen muss man vorsorgen?
Die Vorsorgeverpflichtung gilt, wenn:
es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können
diagnostische Maßnahmen das Vor- und Frühstadium dieser Krankheiten erfassen
diese Krankheitszeichen medizinisch-technisch genügend eindeutig zu erfassen sind
genügend Ärzte vorhanden sind, um die Verdachtsfälle zu diagnostizieren
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Krebsvorsorge
Für Krebserkrankungen gelten differenziertere Vorsorgeverpflichtungen. Hier müssen Frauen, die nach dem 1. April 1987 und Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden, Vorsorgeuntersuchungen nachweisen.
Wer an diesen Früherkennungsmaßnahmen nicht teilnimmt oder die Teilnahme daran nicht nachweisen kann, hat künftig im Krankheitsfall keinen Anspruch auf die reduzierte Zuzahlung für Chroniker, sondern muss wie alle anderen Versicherten bis zu zwei Prozent seines Einkommens für seine Gesundheitsversorgung aufwenden.
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Chronisch kranke Menschen
Auch von Chronikern wird nach der Gesundheitsreform eine höhere Eigenverantwortung verlangt. Die Kriterien, nach denen Patienten als chronisch krank gelten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss bereits mit der letzten Reform festgelegt.
Wichtig für chronisch Kranke ist, dass sie sich ab 1. April 2007 nachweislich "therapiegerecht" verhalten müssen, wenn sie in den Genuss der reduzierten Zuzahlung kommen wollen. Diesen Nachweis können Versicherte erbringen, indem sie an einem Disease Management Programm zu ihrer Krankheit teilnehmen oder sich ihre Therapietreue - etwa für chronische Erkrankungen, für die es kein Disease Management Programm gibt - durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes bestätigen zu lassen.
Für Pflege-Chroniker und behinderte bzw. erwerbsunfähige Patienten entfällt die Nachweispflicht der Therapietreue. Sie werden in jedem Fall als reduziert zuzahlungspflichtig eingestuft.
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Eigenverschulden wird teuer
Mit der Gesundheitsreform entsteht zu ersten Mal der Tatbestand der Eigenverschuldung. Er betrifft vor allem Eingriffe, die der Versicherte hat vornehmen lassen, obwohl sie medizinisch nicht notwendig waren, also Schönheitsoperationen, Tätowierungen, Piercings etc. Wenn es bei diesen Behandlungen oder im Anschluss daran zu Schwierigkeiten kommt, können auf die betroffenen Patienten Folgekosten zukommen:
Bei Komplikationen haben die Krankenkassen das Recht, den Patienten in angemessener Höhe an
den Kosten zu beteiligen. Was allerdings "angemessen" heißt, ist noch nicht definiert.
Erkrankt der Versicherte als Folge von Schönheitsoperationen o. Ä. so schwer, dass er nicht arbeiten
kann und Fehlzeiten entstehen, so dürfen die Krankenkassen ihm künftig kein Krankengeld mehr
zahlen.
Sowohl einige Sozialpolitiker als auch der Verbraucherschutz sehen diese Regelung als problematisch an. Sie könnte den Einstieg in ein Gesundheitssystem darstellen, das immer mehr Leistungen als "selbstverantwortet" ausgrenzt und in einer gewissen Überwachung mündet, um nachzuweisen, dass im Erkrankungsfall gesundheitsschädigendes Verhalten vorliegt. Tatsächlich sind mit der Regelung der Eigenverschuldung - noch nicht in dieser Reform, aber prinzipiell - große Einschnitte in den Leistungskatalog möglich, z. B. in Hinblick auf Risikosportarten, auf Motorradfahren ohne - oder auch mit - Schutzkleidung etc.
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