Private Krankenversicherung
Beitragsgrundlagen
In der privaten Krankenversicherung richtet sich der zu zahlende Beitrag nach dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, nach dem Geschlecht, dem individuellen Gesundheitszustand und nach dem gewählten Leistungsumfang der versicherten Tarife einschließlich Selbstbehaltsstufe. Für jeden Versicherten ist ein eigener, dem jeweiligen Einzelrisiko entsprechender Beitrag zu entrichten. Darüber hinaus wird der Beitrag versicherungsmathematisch berechnet.
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Unterschiedliches Leistungsangebot
Unter dem Gesichtspunkt der Leistungserbringung ergeben sich Unterschiede zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Privaten Krankenversicherung führt die Leistungserbringung nach dem Kostenerstattungsprinzip durch. In der Privaten Krankenversicherung bezahlt der Versicherte die Liquidationen des Arztes direkt beim Leistungserbringer und reicht diese dann zumeist halbjährlich oder jährlich bei seinem Versicherer zur Kostenerstattung ein. Bei Krankenhausaufenthalten stellen die Privaten Krankenversicherung-Unternehmen so genannte Kostenübernahmeerklärungen aus, aufgrund derer das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer abrechnen kann.
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Versicherter Personenkreis
Für Arbeiter und Angestellte, die pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, kann eine private Krankenversicherung als ergänzender Versicherungsschutz zur bestehenden gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden. Dabei können die Bereiche stationäre und ambulante Behandlung sowie die Zahnbehandlung eingeschlossen werden. Auf Wunsch können auch Kurkosten, Pflegekosten, Sterbegeld und eine Auslandsreise-Krankenversicherung integriert werden.
Für die Angestellten, deren Gehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, ist eine private Krankenversicherung mit einen Vollschutz empfehlenswert. Zu dem zugangsberechtigen Personenkreis gehören außer der vorher geannten Gruppe auch die Beamten, Selbstständige und Freiberufler. Hierbei muss aber der Eintritt in den Beruf nach dem 01.01.1989 geschehen sein und es darf keine vorherige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse bestanden haben.
Für Mediziner, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Heilberufe werden spezielle, die Selbstmedikation berücksichtigende, Tarife angeboten. Der Beitrag fällt in der Regel geringer aus, da diverse Leistungen ausgespart sind, die von dem jeweiligen Mediziner selbst vorgenommen werden können.
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Schließung von Deckungslücken in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Lücken im Versicherungsschutz der Gesetzlichen Krankenversicherung führen vermehrt dazu, dass Leistungsergänzungen und Zusatzversicherungen der PKV nachgefragt werden.
Auslandsreise-Krankenversicherungen sowohl bei Urlaubsreisen als auch bei berufsbedingten Auslandsaufenthalten werden traditionell in der PKV als Ergänzung zum unzureichenden Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen. Denn bei Erkrankungen außerhalb der Europäischen Union und in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen besteht kein Leistungsanspruch. Selbst bei Erkrankungen in EU-Ländern und solchen, mit denen ein Abkommen besteht, sind nennenswerte Eigenleistungen nicht auszuschließen. Die Kosten des Krankenrücktransportes und Rettungsfluges in die Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Gesetzlichen Krankenversicherung generell nicht.
Auch für den Pflegefall werden Ergänzungstarife angeboten (Pflegekosten-, Pflegetagegeldversicherung).
Die Krankentagegeldversicherung als Verdienstausfallabsicherung ist zu berücksichtigen, da das Krankengeld für alle Versicherten einheitlich nach den gesetzlichen Bestimmungen geregelt ist und der Krankentagegeldanspruch auf 70 Prozent der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze bzw. 90 Prozent des Nettojahresentgeltes beschränkt wurde.
Bei einer ambulanten Behandlung durch Privatärzte ohne Kassenzulassung besteht in der Gesetzlichen Krankenversicherung kein Leistungsanspruch auf Kostenerstattung. Folgerichtig muss der Versicherte die Kosten entweder selbst tragen oder eine ambulante Zusatzversicherung abschließen.
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