Die private Pflegeversicherung
Bestmögliche Pflege und Schutz des Vermögens
Die private Pflegeversicherung mit der Option auf eine lebenslange Rente im Versicherungsfall lässt sich zwischen dem 40. und 75. Lebensjahr abschließen. Diese Vertragsform besticht durch gleichbleibende Beiträge, die im Leistungsfall, also der Pflegebedürftigkeit, wegfallen. Auf Wunsch können die Beiträge für diese Versicherung fortlaufend oder als Einmalbeitrag eingezahlt werden.
Die private Pflegerente hebt sich durch eine weitgefasste Definition des Begriffes der Pflegebedürftigkeit hervor. Für den Leistungsfall müssen in der Regel eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die gesetzliche Einstufung nach den Pflegestufen II und III oder die international geläufigen Activities of daily living (ADL) an. Hierbei kann der Hausarzt die Einstufung vornehmen.
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Pflege daheim – ein Kraftakt für die Familie
Nicht nur den Pflegebedürftigen kommt die zusätzliche Pflegerente entgegen, sondern auch den Familienangehörigen, die die Pflege zu Hause ermöglichen. Entgegen geläufiger Meinung ist häusliche Pflege äußerst kostenintensiv. Insbesondere, wenn die pflegenden Familienangehörigen beruflich zurückstecken mussen, um Pflegedienste vorzunehmen.
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Frauen tragen gleich mehrere Bürden
Frauen sind aufgrund Ihrer höheren Lebenserwartung deutlich öfter auf Pflege angewiesen. Nach aktuellen Statistiken ist aber ihr Durchschnittseinkommen meist um 20 Prozent niedriger als bei Männer im vergleichbaren Alter.
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Der Versicherungsvertrag
Die private Pflegezusatzversicherung muss bei dem Krankenversicherungsunternehmen abgeschlossen werden, bei dem auch der normale Krankenschutz besteht. Es besteht allerdings die Alternative innerhalb von sechs Monaten nach Einritt in den Versicherungsvertrag zu einem anderen Versicherer zu wechseln.
Beamte und andere Berechtigte auf Heilfürsorge, die außerhalb des normalen Systems speziell abgesichert sind, können ihr gewünschtes Pflegeversicherungsunternehmen frei wählen.
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Bedingungen für private Versicherungsunternehmen
Die Versicherungsunternehmen unterliegen folgenden Auflagen:
die Versicherungsunternehmen müssen einen Vertrag abschließen (Kontrahierungszwang),
keine Vorerkrankungsausschlüsse oder Zuschläge für diese,
bereits pflegebedürftige dürfen nicht abgelehnt werden,
die Wartenzeiten müssen denen in der sozialen Pflegeversicherung entsprechen,
keine unterschiedlichen Prämienmodelle in Abhängigkeit an Geschlecht oder Gesundheitszustand,
keine höhere Prämie als bei der sozialen Pflegeversicherung,
Nicht erwerbstätige Kinder müssen prämienfrei mitversichert werden,
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