Anlageumfang und Zukunftsperspektiven

Anlageumfang


Da Schiffsbeteiligungen eine besondere Anlageform sind und Anlagen in geschlossene Fonds sich generell nicht schnell liquidieren lassen, eignen sich solche Anteile als Beimi¬schung in einem Anlagenmix. Für einen Anleger mit langem Anlagehorizont und entspre¬chender Risikoakzeptanz eignet sich eine Schiffsbeteiligung neben anderen Anlagen. Die vergleichsweise hohen Mindestanlagebeträge bedingen dabei ein entsprechendes Vermö¬gen. Die Höhe des Anteils am Gesamtfinanzvermögen ergibt sich dabei aus dem Anlage¬horizont und der Risikoneigung. Je geringer die Wahrscheinlichkeit das ein Anleger die¬sen Teil seines Vermögens vorzeitig antasten muss, desto eher mehr eignet sich die ent¬sprechende Summe zur Anlage in eine Schiffbeteiligung.

Dabei ist eine solche Anlage besonders geeignet für einen Anleger der zur privaten Ver¬mögensbildung für die Altersvorsorge eine Einmalsumme anlegen möchte und aufgrund seiner Einkommens- und Steuersituation bei den üblichen Anlageformen hohe Steuerbe¬lastungen zu verzeichnen hat. Dieser Anleger sollte jedoch bereits über andere Anlagen verfügen, beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Fonds, zu denen die Schiffsbeteili¬gung als Diversifikation kombiniert wird.

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Zukunftsaussichten


Schiffsbeteiligungen sind eine Anlage, die sich zur Zeit im Wandel befindet. Die Entwick¬lung weg von hohen Verlustzuweisungen hin zur pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnagesteuer hat bereits in 2004 begonnen. Die Kombimodelle mit Verlustzuweisungen, Wechsel in die Tonnagesteuer und Unterschiedsbetrag sind seit 2006 nicht mehr mög¬lich, da sie lediglich für Schiffe die noch in 2005 angeschafft werden gelten. Die Be¬teiligungsangebote zielen mit Nutzung der Tonnagesteuer auf eine hohe Nach-Steuer¬ Rendite für Anleger in gehobenen Einkommensklassen.

Die Genehmigungspflicht durch das BaFin für neue Emissionsprospekte ist geeignet ver¬trauensbildend für Schiffsbeteiligungen zu wirken. Extrem intransparente Berechnungen, fehlende wichtige Informationen oder eine Beteiligung deren Laufzeit nicht eindeutig ist, sollten somit der Vergangenheit angehören.

Neue gesetzliche Regelungen unter einer neuen Bundesregierung sind möglich und auch wahrscheinlich. Eine Abschaffung der Tonnagesteuer kann jedoch annähernd ausge¬schlossen werden, trotz der öffentlichen Diskussion über das Ende von Ausnahmerege¬lungen und der Planung eines vereinfachten Steuersystems. Eine Veränderung dieser, vor allem in der Höhe erscheint jedoch möglich.

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