Kostenstruktur

Anfangskosten und Liquiditätsreserve


In der Kostenstruktur jeder Schiffsbeteiligung finden sich Chancen und Risiken für die Zukunft. Dabei sind zwei Arten von Kosten zu unterscheiden; Anfangskosten und laufende Kosten.

Die Anfangskosten fallen zu Beginn an und stehen mit Indienststellung des Schiffes oder Auflage der Beteiligung in Zusammenhang. Bei letzteren sind dies lediglich Kosten die für die Zielgesellschaft, bei der der Anleger Kommanditist wird, entstehen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die Position, die Emission, Werbung, Marketing, Emissionskosten oder ähnlich bezeichnet ist.

Die Erstausrüstungs- und Nebenkosten der Indienststellung lassen sich kaum vergleichen, da sie sehr Schiffsspezifisch sind, dennoch fällt auf, dass einige Anbieter diese separiert angeben, während andere sie direkt dem Schiffskaufpreis zugerechnet darstellen.

Vergleichbar sind wieder die Liquiditätsreserven, zumindest relativiert auf das Gesamtinvestitionsvolumen, den Schiffskaufpreis oder die flöhe der anfänglichen laufenden, beschäftigungsunabhängigen Schiffsbetriebskosten bezogen. Letzteres zeigt auf, welchen Zeitraum die Gesellschaft anfänglich ohne Beschäftigung überbrücken könnte. Ist für das Schiff ein fester Chartervertrag vereinbart, oder das Schiff in einem Blindpool abgesichert, kann die Liquiditätsreserve geringer angesetzt werden als bei Vercharterung am Spotmarkt. Da die Liquiditätsreserve jedoch keinen Kostenfaktor darstellt, muss sie insgesamt gesondert betrachtet werden. Indirekt beeinflusst sie jedoch die Kostenstruktur, dass der entsprechende Prozentanteil nicht an der Renditeerzielung beteiligt ist, muss festgestellt werden, wie hoch dieser Anteil ist.

Die letzte bedeutende Position im Gesamtinvestitionsvolumen sind die Zwischenfinanzierungszinsen, teilweise mit Kursdifferenzen und ähnlichem kombiniert. Auch hier ist die einzelne Vergleichbarkeit schwierig, da ein direkter Vergleich nur zwischen ähnlichen Schiffen aus Werften der gleichen Region möglich wäre, wenn die Gesellschaften die Position ebenfalls vergleichbar darstellen.

Somit ergeben sich drei Werte die insgesamt in Relation gesetzt werden müssen; der Schiffspreis mit Erstausrüstungskosten, die gesamten Kosten und die Liquiditätsreserve.

Zurück zur Übersicht Zurück zu Zahlen, Daten und Fakten

Laufende Kosten


Die Schiffsbetriebskosten und Zinsaufwendungen stellen die größten laufenden liquiditätswirksamen Kostenfaktoren dar.

Die Zinsaufwendungen, als Resultat aus Kreditvolumen und Zinssatz, stellen anfänglich zumeist den größten Liquiditätsabfluss dar. Die Zinsaufwendungen sinken im Verlauf des Beteiligungszeitraumes kontinuierlich ab. Die Dynamik des Absinkens bestimmt sich durch die Tilgungen, wobei auch diese bei den meisten Beteiligungen sinken. Unterschiede ergeben sich darin wann die Tilgungen sinken, hier finden sich Beteiligungen die bereits im vierten Jahre geringe Tilgungen aufweisen, während andere beispielsweise erst im zwölften Jahr die Tilgungen verringern.

Die Schiffsbetriebskosten zeigen dagegen insgesamt eine Steigerung während des Beteiligungszeitraumes. Diese Steigerung erfolgt allerdings nicht kontinuierlich, sondern mit Wellenbewegungen.

Weiterer liquiditätswirksamer Kostenfaktor sind die Gesellschaftskosten, Verwaltungskosten und Steuern der Gesellschaft. Diese stellen zwar lediglich einen kleinen Anteil im Vergleich zu den beiden vorangegangenen dar, können jedoch im Verhältnis zum Gesamtkapital oder des Cashflow deutliche Unterschiede zwischen Gesellschaften unterschiedlicher Initiatoren aufzeigen.

Das Risiko der Kostenstruktur liegt vor allem in unerwarteten Kosten, beispielsweise für Reparaturen oder unerwartet notwendigen Modernisierungen. Auch die Währungsentwicklung kann die Kostenstruktur verändern, vor allem wenn Kosten nicht in US-Dollar anfallen während die Charterraten weiterhin in US-Dollar zufließen.

Zurück zur Übersicht Zurück zu Zahlen, Daten und Fakten

Kosten des Anlegers


Die Kosten des Anlegers sind bei Wahl der Tonnagesteuer steuerlich nicht abzugsfähig. Daher ist es für den Anleger umso bedeutsamer seine persönlichen Kosten im Zusammenhang mit der Beteiligung zu beachten. Der teilweise Mittelrückfluss über die Steuerwirksamkeit fällt damit weg und die Kosten wirken sich in ihrer vollen Höhe aus.

Das Agio hat dabei besondere Bedeutung, da es bei den üblichen 5 % bereits am Anfang einen großen Betrag ergibt. Wenn man dieses Agio für die persönliche Vermögensmehrung mit einbezieht, wie es bereits in Prospekten zu sehen ist, wird das Gewicht dieses anfänglichen Mittelabflusses beim Anleger deutlich. In der Vergangenheit fiel das Agio den Anlegern häufig weniger stark auf, doch im Wandel von Verlustzuweisungsmodellen hin zur Renditeorientierung muss der einzelne Anleger es in seine persönliche Betrachtung einbeziehen.

Notarkosten, Reisespesen und ähnliches stellen vergleichsweise geringe Kosten dar und unterscheiden sich bei den einzelnen Gesellschaften nicht deutlich. Im Übrigen sind diese nicht klar zu prognostizieren, beispielsweise nehmen nicht alle Anleger an den Gesellschafterversammlungen teil und haben unterschiedliche Anfahrtskosten.

Zurück zur Übersicht Zurück zu Zahlen, Daten und Fakten