Die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Nutzen und Zweck


Berufsunfähig zu werden, also dem erlernten und ausgeübten Beruf nicht nachgehen zu können, ist für viele Menschen nicht vorstellbar. Gerade junge Menschen, die gerade voller Engagement in das Berufsleben eingestiegen sind, können sich diese Situation kaum vorstellen. Doch die Statistik zeigt, dass jeder vierte Arbeitnehmer seinen Beruf vorzeitig wegen einer Berufsunfähigkeit aufgeben muss.

Was bietet die private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit. Sie soll den Differenzbetrag zwischen gesetzlicher Absicherung und dem persönlichen Versorgungsziel ausgleichen.

Im Gegensatz zur Definition der Erwerbsminderung in der Sozialversicherung stellt die private Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Leistung auf den Beruf des Versicherten ab. Achtung: Einige Unternehmen bieten parallel zueinander verschieden Tarifwerke an, zum einen die Standardtarife, zum anderen die verbesserten Tarife.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen. Dies bedeutet konkret, dass zwischen diesen beiden Vertragsparteien z. B. geregelt werden kann, wie hoch die abgesicherte BU-Rente sein kann, wie lange die Versicherungs- und Leistungsdauer sein soll und bei welchen Ereignissen der Versicherungsschutz nicht zum Tragen kommt.

Zum Schutz des Versicherten unterliegen Versicherungsverträge speziellen gesetzlichen Vorschriften. Die eigentlichen Versicherungsbedingungen stellen die Grundlage für den Versicherungsschutz dar und sind deswegen besonders wichtig. Sie regeln unter anderem, ab wann die BU-Rente überhaupt gezahlt wird.

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es für die Unternehmen keinen Zwang, einen gestellten Antrag anzunehmen. Jedes Versicherungsunternehmen muss zum Schutz des Versichertenkollektives abwägen, welche Risiken es eingeht. Der ausgeübte Beruf und ebenso Vorerkrankungen spielen eine wichtige Rolle bei der Einschatzung des individuellen Risikos. Die besten Chancen auf einen Versicherungsschutz haben demnach diejenigen, die in einem Beruf mit ganz geringem Risiko tätig sind, noch keine Vorerkrankung haben und noch jung sind.

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Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)


Die Versicherung wird in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung, einer privaten Renten- oder Kapitalversicherung abgeschlossen. Sinn dieser Absicherung ist es, bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit den Versicherten von der Zahlung der weiteren Beiträge für die Hauptversicherung wie auch für die Zusatzversicherung zu befreien. So wird erreicht, dass bei einer Berufsunfähigkeit die Beiträge für die private Altersversorgung weiter gezahlt werden. Zusätzlich sollte auch bei diesem Versicherungspaket eine Rentenleistung bei Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden, um damit die sich ergebenden Versorgungslücke bei einer Berufsunfähigkeit zu schließen.

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Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV oder SBU)


Diese Versicherung kommt ohne den Zusatz einer so genannten Trägerversicherung (Lebensversicherung oder Rentenversicherung) aus. Dadurch wird, bei Absicherung einer gleich hohen Rente, der Beitrag etwas günstiger sein als bei einer BUZ. Wer bereits über eine ausreichende Alters- und Hinterbliebenenversorgung verfügt, sollte sich zur Absicherung der Berufsunfähigkeit für eine SBU entscheiden.

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Verwendung von Überschüssen


Bei beiden Vertragsformen (BUZ und SBU) werden verschiedene Formen der Verwendung der Überschüsse angeboten.

Sofortrabatt

Beim Sofortrabatt werden die erwirtschafteten Überschüsse bereits zu Beginn des Vertrages zur Senkung des Zahlbeitrages verwendet. Es gibt einen Brutto- und einen Nettobeitrag. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass bei einer Veränderung der Überschusssituation des Versicherers sich der geringere Nettobeitrag, der ja nicht garantiert ist, bis zum Bruttobeitrag steigen kann. Daher ist darauf zu achten, wie hoch die Differenz zwischen diesen beiden Betragen ist. Ein weiteres Indiz für eine Prämienstabilität des gewählten Versicherers ist die Zeit, seit der der Nettobeitrag in seiner Höhe unverändert ist.

Bonusrente

Ein weiteres System der Überschussverwendung ist die Bonusrente. Hier werden die erwirtschafteten Überschüsse nicht zur Senkung des Zahlbeitrages verwendet, sondern zur Erhöhung der Rente im Leistungsbezug verwandt. Bei einer garantierten Rente bei Berufsunfähigkeit von 1.000.- EUR und einem Bonusrentensatz von 40 % werden im Leistungsfall 1.400,- EUR Rente gezahlt.

Verzinsliche Ansammlung

Eine weitere Alternative ist die verzinsliche Ansammlung. Hier werden die Überschüsse klassisch beim Versicherer angelegt und dienen zur Erhöhung der Rente im Leistungsfall oder werden, wenn es wahrend der Vertragslaufzeit nicht zum Leistungsfall gekommen ist, am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Die Auszahlungssumme wird, nach derzeitigem Stand, steuerfrei erfolgen, da es sich bei der Summe um Risikogewinne handelt und es keinen Sparanteil gegeben hat.

Investmentfonds

Die letzte Alternative ist die Anlage der Überschüsse in Investmentfonds. Hier werden die Überschüsse in den vom Versicherungsnehmer ausgewählten Investmentfonds angelegt. Je nach Entwicklung der Kapitalmärkte kann auch hier wie bei der verzinslichen Ansammlung eine Auszahlungssumme entstehen, die rentabel ist.

Fazit

Trennung zwischen Altersvorsorge und Risikoabsicherung ist sinnvoll. Würde eine BUZ in Verbindung mit einer Kapitalllebensversicherung oder privaten Rentenversicherung abgeschlossen und bekommt der Versicherte finanzielle Schwierigkeiten, wird oftmals der gesamte Vertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt, um Geld zu sparen. Dass dabei auch die Berufsunfähigkeitsrente auf der Strecke bleibt, wird in diesen Fallen häufig vergessen.

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Was heißt Berufsunfähigkeit?


Die Definition des Begriffs Berufsunfähigkeit ist eine Kombination aus rechtlichen und medizinischen Aspekten. Achten Sie deswegen in den Vertragsbedingungen genau auf die Formulierungen.

Der ausgeübte Beruf

Achten Sie darauf, dass in den Bedingungen der Beruf dahingehend erklärt ist, dass es sich hierbei um die letzte, vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit handelt. Diese Erklärung muss unter allen Umstanden Bestandteil der Ihrem Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen sein.

Auch sollte ein Berufswechsel nicht meldepflichtig sein. Für die Beurteilung, ob eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vorliegt, ist also der letzte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeübt wurde, maßgeblich.

Bei Geltendmachung von Ansprüchen müssen Sie so ausführlich wie möglich Ihre berufliche Tätigkeit beschreiben. Jede einzelne Tätigkeit muss genau beschrieben und zeitlich detailliert dargestellt werden. Darüber hinaus müssen Sie zu jeder Tätigkeit die gesundheitliche Beeinträchtigung oder Beschwerden auflisten.

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Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?


Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen ist die Körperverletzung, Kräfteverfall. Krankheit oder Pflegebedürftigkeit verursachte Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben. Andere Gründe begründen nach dieser bedingungsgemäßen Definition somit keine Leistung.

Körperverletzung
Hierunter versteht man jeden nicht ganz unerheblichen Eingriff in die äußere Unversehrtheit oder in die inneren Lebensvorgänge des Körpers. Für die Berufsunfähigkeit ist der Zustand der Körperverletzung nur dann erheblich, wenn diese Folgen zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Kräfteverfall
Bedeutet das Nachlassen der geistigen und körperlichen Kräfte. Auch kann hierunter die Minderung der Belastbarkeit, aber der altersentsprechende Zustand verstanden werden.

Krankheit
Das ist die Störung oder Einschränkung der normalen Organismusfunktionen oder der psychischen Leistungsfähigkeit. Es sind aber nur Krankheiten von Bedeutung, die geeignet sind, die berufliche Leistungsfähigkeit dauerhaft auszuschließen oder so zu beeinträchtigen, dass der für die Berufsunfähigkeit notwendige Prozentsatz erreicht wird.

Pflegebedürftigkeit
Abweichend von der Definition der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung wird die Pflegebedürftigkeit an einer ADL-Definiton gemessen. ADL steht für activities of daily living (Aktivitaten des täglichen Lebens).

Nach den marktüblichen Bedingungen liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn die versicherte Person so hilflos ist und sie bei drei der gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Verrichtungen sind:

  • Fortbewegen Fortbewegen im Zimmer
  • Aufstehen und Zubettgehen Aufstehen und Zubettgehen
  • An- und Auskleiden An- und Auskleiden
  • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
  • Waschen, Kämmen und Rasieren Waschen, Kämmen und Rasieren
  • Verrichten der Notdurft Verrichten der Notdurft

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Wie dauerhaft muss die Beeinträchtigung sein?


Die Ursachen wie Körperverletzung, Kräfteverfall, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, müssen dauerhaft vorliegen sein. Diese Beurteilung erfordert eine medizinisch fundierte Prognose. Da dieser Beurteilungszeitraum medizinisch mit Sicherheit kaum zu bestimmen ist, wird als dauernd ein Zustand definiert, der drei Jahre umfasst.

Eine Dauerprognose bzw. auch der Zeitraum von drei Jahren birgt ein großes Gefahrenpotenzial. Krankheiten, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie ausheilen oder ausheilen könnten, stehen einer solchen medizinischen Prognose entgegen. Gleiches gilt z. B. bei Rehabilitationsmaßnahmen, die auch eine Verbesserung des Gesundheitszustandes in dem Zeitraum von drei Jahren erwarten lassen.

Zwischenzeitlich ist in den Bedingungswerken der meisten Gesellschaften der Prognosezeitraum verkürzt worden, man spricht hier vom abgekürzten Zeitraum.

Diese Regelung besagt, dass der Zustand der Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern muss.

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Die wichtigsten Vertragsbedingungen


Folgende Vertragsbedingungen benötigen Ihre volle Aufmerksamkeit.

Anerkennung der Berufsunfähigkeit ab ihrem Eintritt

Achten Sie bei den Bedingungen bei Vertragsabschluss darauf, dass bei vorliegender Berufsunfähigkeit rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit die Rente gezahlt wird. Bei einigen Gesellschaften wird die Leistung erst ab dem siebten Monat gezahlt. Gerade aber in den ersten Monaten können nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit viele Kosten auf die versicherte Person zukommen.

Meldefristen

Normalerweise ist der Versicherte verpflichtet, den Leistungsfall unverzüglich anzuzeigen. Bei einigen Gesellschaften sind allerdings Meldefristen zu beachten.

Häufig wird eine Erkrankung zunächst unterschätzt und der Versicherte rechnet nicht mit einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Die Meldung erfolgt oft mit großer Verspätung, wenn eine Besserung nicht eingetreten ist. Oftmals wird auch bei schweren Unfallen versäumt, zeitnah einen Leistungsantrag zu stellen. Ist nun eine kurze Meldefrist vereinbart, kann es sein, dass Sie erst nach Meldung oder nur ein oder zwei Monate rückwirkend eine Rente erhalten.

Konkrete Verweisung

Bei der konkreten Verweisung darf der Versicherer die Leistung verweigern, wenn der Versicherte eine zumutbare Tätigkeit tatsächlich ausübt. Der Verzicht auf die Möglichkeit der konkreten Verweisung bedeutet, dass jemand in seinem ursprünglichen Beruf berufsunfähig ist, aber nach einer Umschulung in einem Beruf mit gleich guten oder gar besseren Arbeitsbedingungen, höherem Verdienst und einem den Versicherten entsprechenden Anforderungsprofil arbeitet.

Trotz dieser optimalen Situation würde der Verzicht auf konkrete Verweisung bedeuten, dass dennoch zusätzlich zum Gehalt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt würde. Aus der ursprünglich als Risikoabsicherung gedachten Versicherung würde damit ein erheblicher finanzieller Vorteil gezogen. Dieser Ansatz kann nicht dem Versicherungsgedanken entsprechen und zu einem deutlichen Ansteigen her Prämien führen.

Abstrakte Verweisung

Bei der abstrakten Verweisung muss der Versicherer einen entsprechenden Vergleichsberuf benennen, den der Versicherte auch mit seiner gesundheitlichen Einschränkung theoretisch noch ausüben könnte.

Der Verweisungsberuf muss der Ausbildung und Erfahrung des Versicherten entsprechen. Erforderlich ist, dass als Vergleichsberuf ein Beruf aufgezeigt wird, der weder deutlich geringere noch deutlich höhere Kenntnisse und Erfahrungen erfordert.

Damit wird hinsichtlich des Einkommens und der sozialen Wertschatzung ein spürbares Absinken unter das Niveau des bisher ausgeübten Berufes und damit ein sozialer Abstieg verhindert.

Staffel- oder Pauschalregelung

Normalerweise wird die volle BU-Rente bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % gezahlt. Dieses System wird Pauschalregelung genannt. Abweichend davon bieten einige Gesellschaften neben der Pauschalregelung auch eine sog. Staffelregelung an.

Dynamik und Nachversicherungsgarantie

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente sollte die dynamische Anpassungsoption nie fehlen. Nur so wird sichergestellt, dass in 5, 10. 15 oder 20 Jahren die Rente unter Berücksichtigung der Inflation noch einen adäquaten Wert hat. Wichtig ist allerdings, die Dynamik flexibel zu handhaben, denn sonst steigen die Beiträge nach einigen Jahren sehr stark.

Ob eine Weiterführung der Dynamik nach einem Alter von 50 oder 55 Jahren noch sinnvoll ist, darüber streiten sich die Experten. Wer es sich finanziell leisten kann, sollte gerade bei der BU möglichst lange an der Dynamik festhalten, denn gerade mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, wegen Berufsunfähigkeit aus dem Berufsleben auszuscheiden.

Nachversicherungsgarantie

Bei den bedingungsgemäßen Nachversicherungsgarantien sollte ein möglichst umfassender Katalog von Ereignissen hinterlegt sein, bei denen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung eine Anpassung der Rente möglich ist. Neben den üblichen Anlässen Heirat, Geburt eines Kindes der versicherten Person, Adoption eines Kindes durch die versicherte Person, Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit, erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie sollten zumindest als Anlass für die Nachversicherungsgarantie aufgelistet sein. Die Nachversicherung sollte mindestens bis zum 45. Lebensjahr möglich sein.

Karenzzeiten

Bei Vereinbarung einer Karenzzeit wird die Rente erst nach Ablauf der Wartezeit gezahlt. Vereinbaren Sie also niemals zu lange Karenzzeiten.

Wenn nach den Bedingungen der privaten Krankentagegeldversicherung eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wird die Zahlung des Krankentagegeldes eingestellt. Erhalten Sie nun aufgrund der vereinbarten Karenzzeit noch keine BU-Rente, kommen zu der Krankheit noch finanzielle Sorgen hinzu.

Versicherungsdauer and Leistungsdauer

Es ist immer noch ein weit verbreiteter Irrtum, dass alle Berufe problemlos bis zum Renteneintrittsalter 65 oder 67 Jahre versichert werden können. Gerade bei körperlich Tätigen gibt es oftmals Altersbeschränkungen auf das 60. oder sogar das 55. Lebensjahr.

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Wie hoch sollten Sie sich absichern?


Bedarfsgerechte Absicherung

Ziel sollte es sein, bei einer Berufsunfähigkeit möglichst das Nettoeinkommen abzusichern. Aber das ist in der Regel kaum möglich, da die Versicherer in ihren Annahmerichtlinien hier einen Riegel vorgeschoben haben and eine Absicherung in dieser Höhe nicht zulassen.

Schadenträchtige Berufe

Diejenigen, die in einem Beruf tätig sind, der von den Versicherern als wenig schadenträchtig eingestuft wird, haben die Möglichkeit, über einen wesentlich geringeren Beitrag eine adäquate Rente abzusichern, während diejenigen, die in einem schadenträchtigen Beruf tätig sind, oftmals für die gleiche Rente das drei- bis vierfache an monatlicher Prämie zu zahlen haben.

Endalterbegrenzungen

Versicherungsschutz wird nur bis zum 55. maximal bis zum 60. Lebensjahr gewährt. Zwar kann der Versicherungsschutz meistens bis zum 65. Lebensjahr versichert werden, aber dann muss der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer eingetreten sein.

Grundsätzlich solle man dennoch versuchen, aufgrund des freien verfügbaren monatlichen Budgets eine höchstmögliche Rente anzusichern.

Prämienvergleiche

Lassen Sie sich von Ihrem Beraten einen Prämienvergleich erstellen, denn nicht jeder Versicherer stuft den gleichen Beruf in die gleiche Berufsgruppe ein. Hier ergeben sich oftmals gravierende Unterschiede. Vergleichsprogramme, die von vielen Vermittlern genutzt werden, können hier Vergleichsprämien berechnen.

Sie sollten immer darauf achten, dass alle Gesellschaften, die über ein gutes Rating verfügen, in den Vergleich einbezogen sind.

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