Versicherungsbedingungen transparent gemacht
Begriffe
Die wichtigsten Begriffe auf der Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier erläutert.
Arztanordnungsklausel
Das hat nichts damit zu tun, dass der BU-Versicherer Ihnen als Versichertem vorschreiben darf, bei welchem Arzt Sie sich bei Anspruchstellung untersuchen lassen müssen. Vielmehr geht es um die medizinischen Mitwirkungspflichten des Versicherten. Der Verzicht auf die Arztanordnungsklausel besagt, dass das Nichtbefolgen ärztlicher Anordnungen keine Auswirkungen auf die Leistungspflicht des Versicherers hat. Ausgenommen hiervon sind sinnvolle und zumutbare Mitwirkungspflichten, wie z. B. das Tragen einer Brille oder Hörhilfe, das Befolgen bestimmter Ernährungsvorschriften bei z. B. Allergien oder Diabetes.
Leistungsstaffel
Die Leistungsstaffel gibt an, ab welchen Prozentsatz der Berufsunfähigkeit welche Rente gezahlt wird.
Abstrakte und konkrete Verweisung
Bei der abstrakten Verweisung muss der Versicherer nur einen Job benennen, den der Versicherte trotz seiner Einschränkung theoretisch ausüben könnte. Ob der Versicherte den Job tatsachlich bekommt, ist nicht von Belang.
Bei der konkreten Verweisung darf der Versicherer die Rente verweigern, wenn der Versicherte einen zumutbaren Job auch tatsächlich ausübt. Dieses Recht haben sich fast alle Versicherer vorbehalten.
Reaktivierung
Dies ist der fachliche Begriff, wenn ein Versicherter nach einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wieder ins Berufsleben einsteigt und seinem ursprünglichen Beruf oder einer anderen Tätigkeit, z. B. nach einer Umschulung, nachgeht.
Überobligation/Raubbauarbeiten
Diese Begriffe hört man oftmals im Zusammenhang mit der Fortsetzung der bisherigen oder anderen beruflichen Tätigkeit, auch wenn schon Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bezogen werden.
Umorganisation
Finden Sie im Bedingungswerk einen Hinweis darauf, dass Sie als Angestellter im Falle einer Arbeitsplatzumgestaltung Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verlieren, ist dies ein Grund, diesen Anbieter nicht auszuwählen. Bei Selbstständigen ist dies anders. Sie müssen ggf. ihren Betrieb so umorganisieren, dass sie auch mit vorhandener gesundheitlicher Einschränkung keinen Anspruch auf eine Rente haben.
Luftfahrtklausel
I. d. R. ist der Versicherungsschutz bei Luftfahrten ausdrücklich auf Passagiere von zivilen Luftfahrzeugen begrenzt, was normalerweise auch völlig ausreichend ist. Wer jedoch als Pilot oder Stewardess tätig ist oder professionell Ballonfahrten betreibt, sollte sicherstellen, dass in den Bedingungen dieser Umstand umfassend mitversichert ist.
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Checkliste: Auf diese Punkte sollten Sie vor Vertragsabschluss achten
Definition der Berufsunfähigkeit?
Unter welchen Voraussetzungen wird die versicherte Leistung erbracht?
Verzicht auf abstrakte Verweisung?
Verzicht auf Meldefristen?
Leistet der Versicherer beí Eintritt der Berufsunfähigkeit sofort?
Möglichkeit der Beitragsstundung?
Überbrückungsmöglichkeiten bei finanziellen Engpässen?
Rücktrittsrecht eingeschlossen?
Verzicht auf Anpassungsklauseln?
Keine Ausschlüsse?
Geltungsbereich des Versicherungsschutzes?
Verzicht auf Umorganisation?
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Tipps vor einem Vertragsabschluss
Als Versicherungsnehmer oder versicherte Person trifft Sie bei Vertragsabschluss eine ganz besondere Pflicht, nämlich die vorvertragliche Anzeigepflicht. Als Versicherungsnehmer müssen Sie dem Versicherungsunternehmen bei Vertragsschluss alle Ihnen bekannten Umstände wie Krankheiten, Gebrechen etc., die für die Übernahme des Versicherungsschutz von Relevanz sind, mitteilen.
Vorerkrankungen kommen in die Sonderwagnisdatei
Wenn Ihr Antrag in die Hände eines Risikoprüfers gelangt, wird Ihr Antrag dahingehend geprüft, ob er überhaupt und unter welchen Konditionen vom jeweiligen Unternehmen angenommen werden kann. Aufgrund schlechter Erfahrungen hinsichtlich der wahrheitsgemäßen Beantwortung von Gesundheitsfragen in der Vergangenheit werden Antrage stichprobenartig nochmals geprüft. Hier wird eine Auskunft bei der Sonderwagnisdatei eingeholt, denn sehr viele Versicherer melden Personen mit signifikanten Vorerkrankungen an diese Datei.
Aber auch, wenn Sie Ihren Antrag wahrheitsgemäß beantwortet haben, und Sie eine Vorerkrankung angegeben haben, kann es sein, dass der jeweilige Risikoprüfer Ihren Namen bei Bearbeitung des Antrages schon an die Sonderwagnisdatei meldet.
Falls Ihr Antrag nur mit einem Risikozuschlag oder Ausschluss angenommen werden kann und Sie versuchen, bei einem anderen Versicherer einen Antrag zu stellen, werden Sie entweder eine Ablehnung oder die entsprechenden Zuschlage/Ausschlüsse erhalten, da sofort ein Antrage bei der Sonderwagnisdatei durchgeführt wird.
Tipp: Stellen Sie Antrage zeitgleich bei verschiedenen Unternehmen
Stellen Sie einen Probeantrag
Einige Unternehmen bieten die Möglichkeit, einen Probeantrag zu stellen, ohne dass eine Meldung an die Sonderwagnisdatei ergeht. Dann wird Ihnen vorab mitgeteilt, unter welchen Bedingungen Sie Versicherungsschutz erlangen können.
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