Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder vierte Arbeitnehmer wird vor seinem Rentenbeginn berufsunfähig. Das heißt, dass der Arbeitnehmer seinen ursprünglichen Beruf aufgrund von Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden pro Tag ausüben kann. Eine Unfallversicherung deckt entgegen geläufiger Meinung diesen Schadenfall nicht ab. Desweiteren können nur Personen, die vor dem 01.01.1961 geboren sind, Leistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. So kommt es, dass nur 10 Prozent der arbeitenden Bürger bei Berufsunfähigkeit richtig versichert sind.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt ohne Zweifel zu den wichtigsten Versicherungen. Das Risiko, seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können, besteht immer. Gerade körperlich oder geistig stark beanspruchte Berufsgruppen, wie Handwerker, Polizei, Feuerwehr, Krankenhauspersonal, Lehrer usw., sollten mit einer individuell passenden Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen, um einen finanziellen Abstieg im Schadenfall zu verhindern.


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Quelle: Stiftung Warentest Finanztest 07/2007