Versicherte Gefahren und Schäden

Brand, Blitzschlag, Explosion, Luftfahrzeugabsturz


Definition von "Brand", "Blitzschlag", "Explosion":

1. Brand ist ein unkontrolliertes Feuer, das sich selbstständig ausbreitet.

2. Blitzschlag ist die Einwirkung eines Blitzes auf Sachen.

3. Explosion ist eine unkontrollierte plötzliche Kraftausdehnung von Gasen und Dämpfen.

Zurück zur Übersicht Zurück zu Zahlen, Daten und Fakten

Einbruchdiebstahl


Das unbefugte Eindringen bzw. Einbrechen eines Diebes in den Versicherungsort ist die Voraussetzung für einen so genannten Einbruchdiebstahl.

Hierbei muss der Dieb in den Versicherungsort entweder

  • einbricht einbrechen,
  • einsteigt einsteigen oder
  • Schlüssel durch einen gefälschten Schlüssel oder
  • Werkzeuge andere, nicht zum rechtmäßigen Öffnen vorgesehenen, Werkzeuge
  • Werkzeuge oder durch einen richtigen Schlüssel, der nicht grob fahrlässig in seinen Hände gelangte, Zugang erhalten.

Dabei sind nicht nur die gestohlenen Sachen versichert, sondern auch alle Dinge durch den Einbruchdiebstahl beschädigt wurden.

Zurück zur Übersicht Zurück zu Zahlen, Daten und Fakten

Raub


Bei einer Raubversicherung ist analog zur Einbruchdiebstahlsicherung die unrechtmäßige Entwendung von Sachen versichert. Zudem muss aber noch eine vorausgehende Gewaltanwendung durch den Täter erfolgt sein.

Zurück zur Übersicht Zurück zu Zahlen, Daten und Fakten

Vandalismus nach einem Einbruch


Die Einbruchdiebstahlversicherung beinhaltet einen Schutz für Schäden an versicherten Sachen, die der Dieb bei der Entwendung oder dem Versuch dabei verursacht hat.

Bei der Vandalismusversicherung sind zudem Sachen versichert, die ein eindringender Täter mutwillig und vorsätzlich zerstört ohne dabei eine Diebstahlabsicht zu haben. Das Motiv für die Tat ist dabei zu vernachlässigen.

Werden versicherte Sachen nach Eindringen aus der Wohnung entfernt und an einem anderen Ort außerhalb des Versicherungsortes mutwillig zerstört, besteht in der Regel ebenfall die Deckung nach Versicherungsbedingungen.

Zurück zur Übersicht Zurück zu Zahlen, Daten und Fakten

Leitungswasser


Bei der Leitungswasserversicherung muss man die Schäden durch Durchnässen und durch Frost- und anderen Bruchschäden an Rohren unterscheiden.

Die größere Bedeutung wird dabei den Durchnässungsschäden beigemessen.

Durchnässungsschäden

Der Quelle des Leitungswasserschadens ist beim Versicherungsschutz unerheblich, denn das Austreten von Wasser aus außerhalb der Wohnung verlaufender Leitungen kann Schäden verursachen. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusen besteht diese Gefahr.

Versicherungsschutz besteht bei:

  • Heizkörpers Heizkörperbruch
  • Rohrbruch Rohrbruch
  • Einrichtung Bruch einer sonstigen Wasserleitung
  • Wasserschlauch Wasserschlauchschäden
  • Undichtigkeit Defekten Dichtungen und Ventilen
  • Rückstau Rückstauungen durch verstopfte Abflussleitungen
  • Wasserhahns Beschädigungen am Wasserhahn


Zurück zur Übersicht Zurück zu Zahlen, Daten und Fakten

Sturm, Hagel


Schäden durch Sturm und Hagel sind nur dann versichert, wenn

a) unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf die beschädigten Sachen erfolgte;

b) durch den Sturm Gegenstände oder Sachen auf den Versicherungsort von außen einwirken;

Zurück zur Übersicht Zurück zu Zahlen, Daten und Fakten