Versicherte Gefahren und Schäden
Brand, Blitzschlag, Explosion, Luftfahrzeugabsturz
Definition von "Brand", "Blitzschlag", "Explosion":
1. Brand ist ein unkontrolliertes Feuer, das sich selbstständig ausbreitet.
2. Blitzschlag ist die Einwirkung eines Blitzes auf Sachen.
3. Explosion ist eine unkontrollierte plötzliche Kraftausdehnung von Gasen und Dämpfen.
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Einbruchdiebstahl
Das unbefugte Eindringen bzw. Einbrechen eines Diebes in den Versicherungsort ist die Voraussetzung für einen so genannten Einbruchdiebstahl.
Hierbei muss der Dieb in den Versicherungsort entweder
einbrechen,
einsteigen oder
durch einen gefälschten Schlüssel oder
andere, nicht zum rechtmäßigen Öffnen vorgesehenen, Werkzeuge
oder durch einen richtigen Schlüssel, der nicht grob fahrlässig in seinen Hände gelangte, Zugang erhalten.
Dabei sind nicht nur die gestohlenen Sachen versichert, sondern auch alle Dinge durch den Einbruchdiebstahl beschädigt wurden.
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Raub
Bei einer Raubversicherung ist analog zur Einbruchdiebstahlsicherung die unrechtmäßige Entwendung von Sachen versichert. Zudem muss aber noch eine vorausgehende Gewaltanwendung durch den Täter erfolgt sein.
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Vandalismus nach einem Einbruch
Die Einbruchdiebstahlversicherung beinhaltet einen Schutz für Schäden an versicherten Sachen, die der Dieb bei der Entwendung oder dem Versuch dabei verursacht hat.
Bei der Vandalismusversicherung sind zudem Sachen versichert, die ein eindringender Täter mutwillig und vorsätzlich zerstört ohne dabei eine Diebstahlabsicht zu haben. Das Motiv für die Tat ist dabei zu vernachlässigen.
Werden versicherte Sachen nach Eindringen aus der Wohnung entfernt und an einem anderen Ort außerhalb des Versicherungsortes mutwillig zerstört, besteht in der Regel ebenfall die Deckung nach Versicherungsbedingungen.
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Leitungswasser
Bei der Leitungswasserversicherung muss man die Schäden durch Durchnässen und durch Frost- und anderen Bruchschäden an Rohren unterscheiden.
Die größere Bedeutung wird dabei den Durchnässungsschäden beigemessen.
Durchnässungsschäden
Der Quelle des Leitungswasserschadens ist beim Versicherungsschutz unerheblich, denn das Austreten von Wasser aus außerhalb der Wohnung verlaufender Leitungen kann Schäden verursachen. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusen besteht diese Gefahr.
Versicherungsschutz besteht bei:
Heizkörperbruch
Rohrbruch
Bruch einer sonstigen Wasserleitung
Wasserschlauchschäden
Defekten Dichtungen und Ventilen
Rückstauungen durch verstopfte Abflussleitungen
Beschädigungen am Wasserhahn
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Sturm, Hagel
Schäden durch Sturm und Hagel sind nur dann versichert, wenn
a) unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf die beschädigten Sachen erfolgte;
b) durch den Sturm Gegenstände oder Sachen auf den Versicherungsort von außen einwirken;
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