Versicherte Kosten
Aufräumungskosten
Aufräumungskosten sind Kosten, die Entstehen, wenn versicherte Sachen und Gegenstände aufgeräumt, weggeräumt oder abtransportiert werden.
Dabei ist z.B. das Entfernen von Rückständen und Schutz, die bei Reparatur entstehen, eingeschlossen. Ebenso wie das Wiedereinräumen von reparierten oder auch unbeschädigten Sachen. Zu den vorher genannten Kosten gehören auch Kosten für eine Deponielagerung und bei Kontaminierung auch die Kosten für das Entseuchen der wiederverwertbaren versicherten Sachen.
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Bewegungs- und Schutzkosten
Die Schutz- und Bewegungskosten sind definiert als Aufwendungen für die Bewegung oder Veränderung von Sachen, die zur Wiederherstellung oder sogar zur Wiederbeschaffung versicherter Sachen dienen.
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Transport- und Lagerkosten
Tritt ein Versicherungsfall ein, in dem die versicherte Wohnung nicht mehr benutzbar ist und zudem der Hausrat wegen anfallender Renovierung entfernt werden muss, sind die dafür veranlagten Ausgaben nicht als entschädigungspflichtiger Rettungsaufwand anzusehen. Der Schutz besteht aber im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Der Transport und die Lagerung des Hausrates sind somit nur dann mitversichert, wenn keine Möglichkeit besteht, den Hausrat z.B. im intakten Bereich der Wohnung oder des Hauses zu lagern. Die Kostenübernahmen endet zu dem Zeitpunkt, wenn die Reparatur- bzw. Renovierungsarbeiten abgeschlossen sind und die Wihnung wieder benutzbar ist. Der maximale Zeitraum für die anzusetzenden Renovierungsarbeitern ist dabei bei 100 Tagen angesetzt.
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Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet den Schaden, wenn möglich, abzuwenden oder so weit wie möglich zu mindern. Die Kosten für die Rettung des Hausrats bzw. der Minderung des Schadens sind versichert, wenn die Maßnahmen angemessen waren. Sie werden auch in dem Fall ersetzt, wenn die Rettungsmaßnahmen erfolglos waren.
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Schlossänderungskosten
Schlossänderungen und die damit verbundenen Kosten sind mitversichert, wenn durch einen Versicherungsfall die Schlüssel für die Türen verloren gegangen sind. Dabei zu beachten ist, dass nur Zugangstüren versichert sind. Alle innerhalb der Wohnung befindliche Türen sind nicht im Schutz inbegriffen.
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Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen
Beschädigungen eines Gebäudes inklusive der Außenseite, die aufgrund eines Einbruchdiebstahls, eines Raubes oder dem bloßen Versuch resultieren, sind mitversichert.
Die Reparaturkosten sind selbst dann versichert, wenn bei gemieteten Objekten eigentlich zu Lasten des Eigentümers gehen würden.
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Reparaturkosten für gemietete Wohnungen
Um Schäden an Innenanstrichen, Bodenbelägen oder Tapeten zu entfernen, ist der Versicherungsschutz des Hausrates bei einer Leitungswasserversicherung erweitert.
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Hotelkosten
Wenn die versicherte Wohnung aufgrund eines Versicherungsfalles nicht genutzt und bewohnt werden kann, werden die Kosten für ein Hotel oder eine entsprechende Unterbringung erstattet. Dies gilt auch für einen kurzen Zeitraum, längstens jedoch für 100 Tage. Die entstehenden Nebenkosten für die externe Unterbringung, wie Verköstigung, sind nicht ingebriffen.
Die Grenze für die Entschädigung beträg 1 Promille der Versicherungssumme pro Tag.
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