Versicherungssumme / Versicherungswert
Versicherungswert
Der Versicherungswert wird differenziert nach
allgemeinen Sachen,
nicht verwendbare Sachen,
Kunstwerke und Antiquitäten.
Der Versicherungswert beziffert den Preis der Wiederbeschaffung von Sachen zum Neuwert. Zur Wiederbeschaffung gehören auch die damit verbundenen Nebenkosten, wie z.B. Lieferung und Montage.
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Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Bei der Ermittlung des Versicherungswertes sind die Entschädigungsgrenzen einzuhalten. Übersteigt der Wert die maßgebliche Entschädigungsgrenze wird nur der sich aus den Beiträgen resultierende Versicherungswert angesetzt.
Die Außenversicherung ist davon differenziert zu betrachten. Die hier versicherten Sachen sind auch über die Entschädigungsgrenzen hinaus in vollem Umfang mitversichert.
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Unterversicherung
Eine Unterversicherung entsteht, wenn die Versicherungssumme im Schadenfall den Wert der Sachen nicht voll absichert. Daher sollte die Versicherungssumme immer dem Versicherungswert angeglichen werden. Bei einer Unterversicherung kann das Versicherungsunternehmen die auszuzahlende Entschädigung kürzen.
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Automatische Anpassung der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme wird jedes Jahr automatisch nach einem Preisindex der Lebenshaltungskosten (Quelle: Statistisches Bundesamt) angepasst.
Der Versicherungsnehmer kann, wenn er es wünscht, die Versicherungssumme unverändert lassen. Dazu muss eine schriftliche Erklärung an den jeweiligen Versicherer verfasst werden.
Bei der Neuanschaffung von Gegenständen, die dem Hausrat angehören, sollte die Angemessenheit der aktuellen Versicherungssumme geprüft werden.
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