Vertragsgestaltungen
Versicherungsort
Der Versicherungsschutz gilt nur für den Hausrat, der sich innerhalb des Versicherungsortes befindet. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch außerhalb des Versicherungsortes ein zeitlich befristeter Versicherungsschutz gewährt. Als Versicherungsort wird die im Vertrag bezeichnete Wohnung definiert.
Zur im Vertrag definierten Wohnung gehören sämtliche Wohnräume, die nicht gewerblich genutzt werden oder an Untermieter vermietet sind.
Folgende Versicherungsort zählen zur Definition:
Wohnungsräume,
Räume in Untervermietung,
außerhalb der Wohnung liegende, aber dazugehörige, Räume,
selbstgenutzte Räume in anderen Gebäuden auf dem selben Grundstück,
Balkon und Loggia,
Keller,
ein auf dem Grundstück befindliches Gartenhaus,
Dachboden,
alle anderen Nebenräume,
Räume für Waschmaschinen und Trockner in einem Mehrfamilienhaus,
für Fernsehantennen- und Rundfunkanlagen,
Garagen,
Zurück zu Zahlen, Daten und Fakten
Außenversicherung
Die Außenversicherung schützt Sachen weltweit außerhalb der Versicherungsortes. Diese Sachen sind beschränkt auf das Eigentum des Versicherungsnehmers und der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, wenn sie dem Gebrauch dienen und zeitlich vorübergehend außerhalb der Wohnung liegen.
Der Versicherungsschutz ist nicht gegeben, wenn der Zeitraum mehr als drei Monate übersteigt.
Das Entfernen von versicherten Sachen aus der Wohnung muss nicht begründet werden. Im Allgemeinen sind folgende Sachen versichert
Sachen, die auf Reisen mitgenommen werden,
Sachen, die zur Reparatur gebracht werden,
Sachen, die aufgrund einer Renovierung ausgelagert werden,
verliehene Sachen.
Es ist aber zu beachten, dass die entfernten Sachen zu einem späteren Zeitpunkt wieder an den Versicherungsort gebracht werden sollen.
Zurück zu Zahlen, Daten und Fakten

Neutral und kostenlos vergleichen.
