Vertragsgestaltungen

Versicherungsort


Der Versicherungsschutz gilt nur für den Hausrat, der sich innerhalb des Versicherungsortes befindet. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch außerhalb des Versicherungsortes ein zeitlich befristeter Versicherungsschutz gewährt. Als Versicherungsort wird die im Vertrag bezeichnete Wohnung definiert.

Zur im Vertrag definierten Wohnung gehören sämtliche Wohnräume, die nicht gewerblich genutzt werden oder an Untermieter vermietet sind.

Folgende Versicherungsort zählen zur Definition:

  • Wohnung Wohnungsräume,
  • Räume Räume in Untervermietung,
  • AAA außerhalb der Wohnung liegende, aber dazugehörige, Räume,
  • AAA selbstgenutzte Räume in anderen Gebäuden auf dem selben Grundstück,
  • AAA Balkon und Loggia,
  • AAA Keller,
  • AAA ein auf dem Grundstück befindliches Gartenhaus,
  • AAA Dachboden,
  • AAA alle anderen Nebenräume,
  • AAA Räume für Waschmaschinen und Trockner in einem Mehrfamilienhaus,
  • AAA für Fernsehantennen- und Rundfunkanlagen,
  • AAA Garagen,

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Außenversicherung


Die Außenversicherung schützt Sachen weltweit außerhalb der Versicherungsortes. Diese Sachen sind beschränkt auf das Eigentum des Versicherungsnehmers und der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, wenn sie dem Gebrauch dienen und zeitlich vorübergehend außerhalb der Wohnung liegen.

Der Versicherungsschutz ist nicht gegeben, wenn der Zeitraum mehr als drei Monate übersteigt.

Das Entfernen von versicherten Sachen aus der Wohnung muss nicht begründet werden. Im Allgemeinen sind folgende Sachen versichert

  • Reisen Sachen, die auf Reisen mitgenommen werden,
  • Reparatur Sachen, die zur Reparatur gebracht werden,
  • Wohnungsrenovierung Sachen, die aufgrund einer Renovierung ausgelagert werden,
  • Bekannte verliehene Sachen.

Es ist aber zu beachten, dass die entfernten Sachen zu einem späteren Zeitpunkt wieder an den Versicherungsort gebracht werden sollen.

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