Leistungsarten

Schadenersatz-Rechtsschutz


Hierunter versteht man die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen (im Unterschied hierzu befasst sich die Haftpflichtversicherung mit der Abwehr von Schadenersatzansprüchen).

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Straf-Rechtsschutz


Das Strafrecht enthält Vorschriften, die bestimmte Handlungen und Unterlassungen verbieten und mit Strafe ahnden. Kernstück ist das Strafgesetzbuch, das durch zahlreiche strafrechtliche Bestimmungen in anderen Gesetzen ergänzt wird.

Der Straf-Rechtsschutz bezieht sich auf zwei Bereiche, und zwar auf die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens und eines sonstigen Vergehens.

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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz


Das Ordnungswidrigkeitenrecht erfasst Rechtsverstöße, die nicht als Straftaten gelten und deshalb lediglich mit Geldbuße geahndet werden (z. B. Verkehrsvergehen). Der Rechtsschutz bezieht sich auf die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer verkehrsrechtlichen oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit.

Wenn bestands- oder rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer eine sonstige Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen hat, ist er allerdings verpflichtet, dem Versicherer die hieraus entstandenen Verteidigungskosten zu erstatten.

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Arbeits-Rechtsschutz


Hierunter fällt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Der Rechtsschutz geht über den Arbeitsvertrag hinaus. Er umfasst z. B. Auseinandersetzungen eines Arbeitnehmers mit seinem Kollegen. Dabei muss aber das Individual-Arbeitsverhältnis betroffen sein und nicht nur das kollektive Arbeitsrecht (z. B. Tarifvertrag).

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Sozialgerichts-Rechtsschutz


Diese Leistungsart betrifft die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten. Der Rechtsschutz im vorgerichtlichen Bereich wird also hiervon nicht erfasst.

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Steuer-Rechtsschutz


Diese Deckung bezieht sich auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.

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Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz


Hiernach besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.

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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht


Diese Leistungsart bezieht sich auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit hierfür nicht anderweitiger Versicherungsschutz besteht.

Die Bezeichnung "aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen" ist weit auszulegen; es zählen hierzu sogar vertragliche Nachwirkungen wie z. B. Bereicherungsansprüche im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Vertrages.

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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen


Dieser betrifft die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und -gerichten.

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Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz


Hiernach besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.

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Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht


In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten besteht Versicherungsschutz für die Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt. Rat oder Auskunft dürfen allerdings nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen.

Die Beratung bezieht sich auch auf ausländisches Recht.

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