Zeitraum der Deckung
Vertragsdauer
Die Vertragsdauer kann grundsätzlich individuell ausgehandelt werden; sie beträgt in der Praxis im Regelfall 5 Jahre. Es können jedoch auch Verträge von 1 bis 4 Jahren Dauer abgeschlossen werden.
Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Versicherungsdauer gekündigt worden ist (Beendigung).
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Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt regelmäßig zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist, wenn der erste Beitrag spätestens zwei Wochen nach Anforderung gezahlt wird. Wird der Beitrag später gezahlt, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung, jedoch nicht vor dem angegebenen Zeitpunkt.
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Wagniswegfall
Fällt ein versichertes Wagnis weg (z. B. die Eigenschaft als Eigentümer eines Grundstücks), entfällt insofern der Versicherungsschutz für dieses Wagnis und beschränkt sich auf ggf. verbleibende Wagnisse.
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Verjährung
Der Rechtsschutzanspruch verjährt zwei Jahre nach Eintritt des Rechtsschutzfalles, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem erstmalig Kostenauslösende Maßnahmen zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers eingeleitet werden.
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