Leistungen

Gesetzliche Gebühren des Rechtsanwaltes


Der Versicherer trägt die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes, also die eigenen Anwaltskosten (Gebühren und Auslagen). Diese richten sich grundsätzlich nach dem Streitwert oder nach sog. Rahmengebühren.

Alle den Rechtsanwalt betreffenden Bestimmungen gelten entsprechend

  • Gerichtsbarkeit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-
       und Erbrecht für Notar;
  • Steuer-Rechtsschutz im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für Angehörige der steuerberatenden Berufe;
  • Interessen bei Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland für dort ansässige rechts- und sachkundige
       Bevollmächtigte.


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Gebühren aus Honorarvereinbarungen


Die Vergütung aus einer Honorarvereinbarung des Versicherungsnehmers mit einem für ihn tätigen Rechtsanwalt trägt der Versicherer, soweit die gesetzliche Vergütung, die ohne Honorarvereinbarung entstanden wäre, von ihm getragen werden müsste.

Umfangreicheren Kostenschutz bei Honorarvereinbarungen bieten einige Spezialdeckungen, z. B. die Industrie-Straf-Rechtsschutzversicherung.

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Gerichtskosten


Die Gerichtskosten können wie folgt untergliedert werden:

  • Gerichtsgebühren Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz;
  • Entschädigungen Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, soweit diese vom Gericht herangezogen werden;
  • Gerichtsvollzieherkosten Gerichtsvollzieherkosten.


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Gebühren in Schieds- und Schlichtungsverfahren


Der Versicherer trägt die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstehen.

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Behördenkosten


Hierzu zählen die Gebühren und Auslagen in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege.

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Sachverständigenkosten


Der Versicherer trägt die übliche Vergütung eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation in Fällen der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Landfahrzeugen. Zudem trägt er die Kosten eines im Ausland ansässigen Sachverständigen in Fällen der Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Landfahrzeuges.

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Reisekosten


Versichert sind die Reisekosten des Rechtsanwaltes, wenn dieser einen auswärtigen Beweistermin wahrnimmt und die Reisekosten des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist, bis zur Höhe der für deutsche Rechtsanwälte geltenden Sätze für Geschäftsreisen.

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Gegnerische Kosten


Die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten sind versichert, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.

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Kaution


Der Versicherungsschutz umfasst auch die Zahlung eines zinslosen Darlehens in Höhe der Kaution, die zu stellen ist, um den Versicherungsnehmer einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen.

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Nebenklagekosten


Die Rechtsschutzversicherung hat auch die Kosten einer gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Nebenklage zu tragen, die der Versicherungsnehmer freiwillig übernommen hat, um eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen.

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Übersetzungskosten


Der Versicherer sorgt für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei anfallenden Kosten.

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Fälligkeit der Leistungen


Der Versicherungsnehmer kann die Übernahme der vom Versicherer zu tragenden Kosten verlangen, sobald er nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist oder diese Verpflichtung bereits erfüllt hat.

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Versicherungssumme


Für die Leistung des Versicherers bildet die vereinbarte Versicherungssumme die Höchstgrenze je Versicherungsfall. Die Versicherungssumme (Deckungssumme) beträgt regelmäßig 100.000 EUR. Manche Versicherungsgesellschaften bieten jedoch auch eine Deckungssumme von 150.000 EUR an.

Die Versicherungssumme steht für jeden Versicherungsfall in voller Höhe zur Verfügung, auch wenn unterschiedliche Versicherungsfälle gleichzeitig eintreten.

Wenn jedoch mehrere Versicherungsfälle zeitlich und ursächlich zusammenhängen, leistet der Versicherer insgesamt nicht über die Versicherungssumme hinaus; die Versicherungsleistungen werden also zusammengerechnet.

Für Strafkautionen beträgt die Versicherungssumme 25.000 EUR oder 50.000 EUR.

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