Leistungen
Gesetzliche Gebühren des Rechtsanwaltes
Der Versicherer trägt die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes, also die eigenen Anwaltskosten (Gebühren und Auslagen). Diese richten sich grundsätzlich nach dem Streitwert oder nach sog. Rahmengebühren.
Alle den Rechtsanwalt betreffenden Bestimmungen gelten entsprechend
in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-
und Erbrecht für Notar;
im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für Angehörige der steuerberatenden Berufe;
bei Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland für dort ansässige rechts- und sachkundige
Bevollmächtigte.
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Gebühren aus Honorarvereinbarungen
Die Vergütung aus einer Honorarvereinbarung des Versicherungsnehmers mit einem für ihn tätigen Rechtsanwalt trägt der Versicherer, soweit die gesetzliche Vergütung, die ohne Honorarvereinbarung entstanden wäre, von ihm getragen werden müsste.
Umfangreicheren Kostenschutz bei Honorarvereinbarungen bieten einige Spezialdeckungen, z. B. die Industrie-Straf-Rechtsschutzversicherung.
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Gerichtskosten
Die Gerichtskosten können wie folgt untergliedert werden:
Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz;
Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, soweit diese vom Gericht herangezogen werden;
Gerichtsvollzieherkosten.
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Gebühren in Schieds- und Schlichtungsverfahren
Der Versicherer trägt die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstehen.
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Behördenkosten
Hierzu zählen die Gebühren und Auslagen in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege.
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Sachverständigenkosten
Der Versicherer trägt die übliche Vergütung eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation in Fällen der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Landfahrzeugen. Zudem trägt er die Kosten eines im Ausland ansässigen Sachverständigen in Fällen der Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Landfahrzeuges.
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Reisekosten
Versichert sind die Reisekosten des Rechtsanwaltes, wenn dieser einen auswärtigen Beweistermin wahrnimmt und die Reisekosten des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist, bis zur Höhe der für deutsche Rechtsanwälte geltenden Sätze für Geschäftsreisen.
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Gegnerische Kosten
Die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten sind versichert, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.
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Kaution
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Zahlung eines zinslosen Darlehens in Höhe der Kaution, die zu stellen ist, um den Versicherungsnehmer einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen.
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Nebenklagekosten
Die Rechtsschutzversicherung hat auch die Kosten einer gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Nebenklage zu tragen, die der Versicherungsnehmer freiwillig übernommen hat, um eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen.
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Übersetzungskosten
Der Versicherer sorgt für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei anfallenden Kosten.
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Fälligkeit der Leistungen
Der Versicherungsnehmer kann die Übernahme der vom Versicherer zu tragenden Kosten verlangen, sobald er nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist oder diese Verpflichtung bereits erfüllt hat.
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Versicherungssumme
Für die Leistung des Versicherers bildet die vereinbarte Versicherungssumme die Höchstgrenze je Versicherungsfall. Die Versicherungssumme (Deckungssumme) beträgt regelmäßig 100.000 EUR. Manche Versicherungsgesellschaften bieten jedoch auch eine Deckungssumme von 150.000 EUR an.
Die Versicherungssumme steht für jeden Versicherungsfall in voller Höhe zur Verfügung, auch wenn unterschiedliche Versicherungsfälle gleichzeitig eintreten.
Wenn jedoch mehrere Versicherungsfälle zeitlich und ursächlich zusammenhängen, leistet der Versicherer insgesamt nicht über die Versicherungssumme hinaus; die Versicherungsleistungen werden also zusammengerechnet.
Für Strafkautionen beträgt die Versicherungssumme 25.000 EUR oder 50.000 EUR.
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