Obliegenheiten (Pflichten) des Versicherungsnehmers

Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall


Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall kennt die Rechtsschutzversicherung nur für den Verkehrsbereich, z. B. Besitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis.

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Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall


Nach dem Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer eine Reihe von Obliegenheiten zu erfüllen. Er hat

  • Versicherungsfalles den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalles
       zu unterrichten sowie ihm Beweismittel und Unterlagen anzugeben und auf Verlangen zur Verfügung
       zu stellen;
  • Rechtsanwalt den beauftragten Rechtsanwalt unter Verschaffung der Beweismittel etc. vollständig und
       wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unterrichten;
  • Auskunft dem Versicherer auf Verlangen Auskunft über den Stand des Verfahrens zu geben, soweit seine
       Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden,
  • Erschwerung alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten oder zur Erschwerung ihrer Erstattung durch die
       Gegenseite führen könnte;
  • Klagen vor Erhebung von Klagen und Einlegung von Rechtsmitteln die Zustimmung des Versicherers
       einzuholen;
  • Klageerhebung vor Klageerhebung die Rechtskraft anderer, möglicherweise für den beabsichtigten Rechtsstreit
       bedeutsamen Gerichtsverfahren abzuwarten.

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