Obliegenheiten (Pflichten) des Versicherungsnehmers
Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall
Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall kennt die Rechtsschutzversicherung nur für den Verkehrsbereich, z. B. Besitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis.
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Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall
Nach dem Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer eine Reihe von Obliegenheiten zu erfüllen. Er hat
den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalles
zu unterrichten sowie ihm Beweismittel und Unterlagen anzugeben und auf Verlangen zur Verfügung
zu stellen;
den beauftragten Rechtsanwalt unter Verschaffung der Beweismittel etc. vollständig und
wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unterrichten;
dem Versicherer auf Verlangen Auskunft über den Stand des Verfahrens zu geben, soweit seine
Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden,
alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten oder zur Erschwerung ihrer Erstattung durch die
Gegenseite führen könnte;
vor Erhebung von Klagen und Einlegung von Rechtsmitteln die Zustimmung des Versicherers
einzuholen;
vor Klageerhebung die Rechtskraft anderer, möglicherweise für den beabsichtigten Rechtsstreit
bedeutsamen Gerichtsverfahren abzuwarten.
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